Barrierefreier Einstieg in die U1 und U9 an den Stationen Ginnheim und Niddapark
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Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2012, ST 648
Betreff: Barrierefreier Einstieg in die U1 und U9 an den Stationen Ginnheim und Niddapark Die Verwendung einer mobilen Rampe ist bedauerlicherweise nicht möglich, da die im Stadtbahnbetrieb der VGF eingesetzten Fahrzeuge - anders als z. B. bei den von der Deutschen Bahn AG auf den meisten S-Bahn-Linien im RMV eingesetzten S-Bahn-Wagen (BR 423) - keine Vorrichtungen zur sicheren Aufnahme von Rampen vorhanden sind. Daher wäre für eine konstruktive Änderung eine umfangreiche Berechnung notwendig. Die Fixierung der Rampe gegen Verrutschen im Einsatz während der Überfahrt eines Fahrgastes ist nicht vorhanden und müsste ebenfalls konstruktiv gelöst werden (Veränderungen im Fußboden inkl. tragender Struktur). Die VGF ist jedoch bestrebt, mittelfristig alle Bahnsteigbereiche so zu ändern, dass für unsere Fahrgäste ein stufenloser und weitgehend höhengleicher Zugang zu den Fahrzeugen besteht.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Der Weg dieser Vorlage
Am 7. Mai 2012 veröffentlichte der Magistrat diese Stellungnahme. Mit dieser Stellungnahme antwortet der Magistrat auf OM 744 — Direktanregung vom 8. Dezember 2011.