Barrierefreier Einstieg in die U 1 und U 9 an den Stationen Ginnheim und Niddapark
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Thema Fußverkehr verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 08.12.2011, OM 744 entstanden aus Vorlage: OF 243/9 vom 08.12.2011
Betreff: Barrierefreier Einstieg in die U 1 und U 9 an den Stationen Ginnheim und Niddapark Vorgang: OM 4584/10 OBR 9 Die zu überwindende Höhe bis zum Einstieg in die Stufe der U-Bahn-Wagen beträgt über 30 cm und ist für Gehbehinderte und Personen mit Rollstuhl, Rollatoren und/oder Kinderwagen kaum überbrückbar. Für den Zeitraum bis zum Umbau in barrierefreie Stationen sollte, wie in anderen Städten, eine Rampe hinter die Fahrerkabine gelegt werden. Der Fahrer legt die Rampe aus und erfährt wo der Ausstieg gewünscht wird, damit wiederum die Rampe ausgelegt werden kann. Der Magistrat wird daher gebeten, kurzfristig eine Möglichkeit zu schaffen, die allen Bürgern die Möglichkeit gibt, diese Haltestellen zu nutzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Der Weg dieser Vorlage
Am 8. Dezember 2011 richtete der Ortsbeirat diese Direktanregung an den Magistrat. Sie geht auf OF 498/9 zurück — Ortsbeiratsantrag von CDU, beschlossen am 22. November 2012. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Der Magistrat antwortete am 7. Mai 2012 mit der Stellungnahme ST 648. Zwischen Einbringung und Antwort vergingen rund 22 Wochen.
Weitere Vorlagen in diesem Verfahren
Beratungsverlauf1 Beratung
Im Sammelbeschluss mitberaten, dort nicht einzeln aufgeführt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (6 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 2. a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92 13