Endstation der U-Bahn-Linie U 1 in Ginnheim
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Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2011, ST 442
Betreff: Endstation der U-Bahn-Linie U 1 in Ginnheim De Magistrat hat nach Abstimmung mit der Verkehrsgesellschaft Frankfurt veranlasst, dass die Endstation Ginnheim in diesem Jahr mobilitätsgerecht umgeplant wird. Dementsprechend wird eine vorgezogene Umsetzung im Jahr 2013 möglich sein. Ein weitergehendes zeitliches Vorziehen ist aufgrund der erforderlichen Planungsschritte einschließlich der Stellung von Förderanträgen bedauerlicherweise nicht möglich. Auch ein Umbau der Bahnsteige bzw. eine Vorhaltung mobiler Rampen analog dem zitierten Berliner Modell ist angesichts der örtlichen Gegebenheiten leider nicht möglich. Aufgrund der zu überwindenden Höhendifferenz von rund 40cm müssten derartige Rampen eine Größe haben, mit der die zulässige Durchgangsbreite von 2m auf den Mittelbahnsteigen unterschritten wird. Für den Einsatz mobiler Rampen ist zudem zu bedenken, dass diese aufgrund der Größe nicht allein durch den Fahrzeugführer angebracht werden können, sodass zusätzliches Personal vorzuhalten wäre, was an der Endstation Ginnheim nicht möglich ist.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Der Weg dieser Vorlage
Am 17. März 2011 veröffentlichte der Magistrat diese Stellungnahme. Mit dieser Stellungnahme antwortet der Magistrat auf OM 4584 — Direktanregung vom 23. September 2010.