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Endstation der U-Bahn-Linie U 1 in Ginnheim

Vorlagentyp: OM
2 Sitzungen

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Anregung an den Magistrat vom 23.09.2010, OM 4584 entstanden aus Vorlage: OF 1282/9 vom 06.09.2010

Betreff: Endstation der U-Bahn-Linie U 1 in Ginnheim Der Magistrat wird gebeten, 1. die für 2014 vorgesehene Neugestaltung der Endstation der U-Bahnlinie U 1 in Ginnheim im Benehmen mit der VGF auf einen kurzfristigen Termin vorzuziehen; 2. alternativ als Teil- beziehungsweise Übergangslösung die dortigen Bahnsteige für mobilitätsgerechtes Ein- und Aussteigen umzubauen oder mobile Rampen vorzuhalten, die durch die Fahrer der Bahnen im Bedarfsfall angestellt werden können. In Berlin wird das Anstellen von Rampen an U-Bahnen und Zügen schon praktiziert.

Begründung: Bisher muss von der Bahnsteigoberkante bis zum Einstieg in die U-Bahn-Wagen ein Höhenunterschied von circa 30 cm überwunden werden. Für Ausstiege gilt dies entsprechend. Dies fällt älteren Menschen sehr schwer, für Körperbehinderte ist das Ein- und Aussteigen ohne fremde Hilfe nahezu unmöglich. Angesichts des Anteils älterer Bürger an der Bevölkerung Ginnheims treffen die Schwierigkeiten - mithin die fehlende Einrichtung für mobilitätsgerechte Nutzung beziehungsweise die fehlende Barrierefreiheit - viele Mitbürger. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Der Weg dieser Vorlage

Am 23. September 2010 richtete der Ortsbeirat diese Direktanregung an den Magistrat. Sie geht auf OF 243/9 zurück — Ortsbeiratsantrag von CDU, FDP, SPD, beschlossen am 8. Dezember 2011. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Der Magistrat antwortete am 17. März 2011 mit der Stellungnahme ST 442. Zwischen Einbringung und Antwort vergingen rund 25 Wochen.

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Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 9
Sitzung 48 · 20.01.2011
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 9
Sitzung 49 · 17.02.2011
TO I, TOP 3
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92 10

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