Endstation der U-Bahn-Linie U 1 in Ginnheim
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Anregung an den Magistrat vom 06.12.2012, OM 1814 entstanden aus Vorlage: OF 498/9 vom 22.11.2012
Betreff: Endstation der U-Bahn-Linie U 1 in Ginnheim Vorgang: OA 720/08 OBR 9; B 197/09; ST 1186/10; OM 4584/10 OBR 9; ST 442/11; OM 744/11 OBR 9; ST 648/12 Der Magistrat wird aufgefordert, den Umbau der Endstation der Linie U 1 in Ginnheim, wie in der Stellungnahme des Magistrats ST 442 angekündigt, im Jahre 2013 durchzuführen und den Ortsbeirat über den aktuellen Sachstand in der dringlichen Angelegenheit (aus den in den oben genannten Vorlagen ausgeführten Gründen) zu informieren.
Begründung: Es gibt die Befürchtung, dass diese Maßnahme im Jahr 2013 nicht umgesetzt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Der Weg dieser Vorlage
Am 6. Dezember 2012 richtete der Ortsbeirat diese Direktanregung an den Magistrat. Sie geht auf OF 846/9 zurück — Ortsbeiratsantrag von CDU, beschlossen am 23. Oktober 2014. Der Magistrat antwortete am 25. März 2013 mit der Stellungnahme ST 484. Zwischen Einbringung und Antwort vergingen rund 16 Wochen.