Zusätzliche Absicherung der Grenzmarkierungen in den Einmündungsbereichen des Hansenweges
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Stellungnahme des Magistrats vom 17.12.2012, ST 1910
Betreff: Zusätzliche Absicherung der Grenzmarkierungen in den Einmündungsbereichen des Hansenweges Der Anregung wird entsprochen. Die Absicherung der genannten Sperrfläche erfolgt unter Freihaltung des Fußgängerlaufs mit Stahlabweiser im Januar 2013.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. August 2012OFOF 357/5Zusätzliche Absicherung der Grenzmarkierungen in den Einmündungsbereichen des HansenwegesOrtsbeiratsantrag · CDU
- 24. August 2012OMOM 1455Zusätzliche Absicherung der Grenzmarkierungen in den Einmündungsbereichen des HansenwegesDirektanregung
- 17. Dezember 2012Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1910Zusätzliche Absicherung der Grenzmarkierungen in den Einmündungsbereichen des HansenwegesStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab