Zusätzliche Absicherung der Grenzmarkierungen in den Einmündungsbereichen des Hansenweges
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Anregung an den Magistrat vom 24.08.2012, OM 1455 entstanden aus Vorlage: OF 357/5 vom 06.08.2012
Betreff: Zusätzliche Absicherung der Grenzmarkierungen in den Einmündungsbereichen des Hansenweges Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die nordwestliche Grenzmarkierung des Hansenweges zur Offenbacher Landstraße zusätzlich durch Poller derart abgesichert wird, dass ein dortiges Parken unterbunden wird.
Begründung: Auf der im Antragstenor genannten Stelle wird trotz Verbotes geparkt. Das Parken auf dem beschriebenen Platz erschwert das Einfahren von der Offenbacher Landstraße in den Hansenweg. Erschwerend kommt hinzu, dass Radfahrer, die entgegen der Einbahnstraße fahren, nicht oder zu spät gesehen werden. Durch das Setzen zusätzlicher Poller kann hier Abhilfe geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. August 2012OFOF 357/5Zusätzliche Absicherung der Grenzmarkierungen in den Einmündungsbereichen des HansenwegesOrtsbeiratsantrag · CDU
- 24. August 2012Sie sind hierOMOM 1455Zusätzliche Absicherung der Grenzmarkierungen in den Einmündungsbereichen des HansenwegesDirektanregung
- 17. Dezember 2012Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1910Zusätzliche Absicherung der Grenzmarkierungen in den Einmündungsbereichen des HansenwegesStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats