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Fließwasserverbindung zum Ostparkweiher und FFH-Gebiet Seckbacher Ried, Im Weimerhaus

Vorlagentyp: STMagistrat
435 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2018, ST 1899

Betreff: Fließwasserverbindung zum Ostparkweiher und FFH-Gebiet Seckbacher Ried, Im Weimerhaus Die Herstellung der Fließverbindung ist eine Ausgleichsmaßnahme für den Bau des U-Bahnbetriebshofes Ost, somit ist der Projektträger die Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main. Das Projekt "Herstellung einer Fließverbindung vom Enkheimer Ried bis zum Ostparkweiher" wurde in zwei Bauabschnitte aufgeteilt, weil mit dem ersten Abschnitt zwischen Ostparkweiher und Hallgartenschule weitgehend ein offenes Grabensystem hergestellt wird. Dieser Abschnitt ist mittlerweile hergestellt. Der zweite Abschnitt vom Enkheimer Ried bis zum Riedgraben westlich der Vilbeler Landstraße ist eine reine Kanalbaumaßnahme, da das Gewässer in diesem Bereich aufgrund der örtlichen Verhältnisse nicht offen geführt werden kann. Bereits 2014 wurde der Verlauf der Fließwasserverbindung (2. Bauabschnitt) im Stadtteil Bergen-Enkheim untersucht. Damals wurde entschieden, dass es aus ökologischen Gesichtspunkten sinnvoller ist, kein Wasser aus dem Enkheimer Ried zu pumpen, sondern stattdessen das heute in die Kanalisation fließende Quellwasser zu sammeln und an den Riedgraben bzw. das Seckbacher Ried anzuschließen. Die Fließwasserverbindung dient der Wiederherstellung einer historischen Grabenverbindung und stabilisiert insbesondere den Wasser- und Naturhaushalt im FFH-Gebiet Seckbacher Ried und den angrenzenden Flächen. Dabei handelt sich um ein ausgewiesenes Naturschutzgebiet und das östlich angrenzende Landschaftsschutzgebiet, Zone II. Beide Flächen zusammen sind seitens des Landes Hessen als FFH-Gebiet gemeldet worden. Zielsetzung des FFH-Gebietes ist die Erhaltung von dort lebenden europäisch geschützten Arten, die auf einen ausgeglichenen Wasserhaushalt angewiesen sind (Kammmolch, Windelschnecke) bzw. in alten Auwaldbäumen leben (Eremit). Mit dem Bau der gesamten Fließwasserverbindung werden sich die Abflussverhältnisse im Riedgraben nicht verschlechtern, da die Quellschüttungen (ca. 5 l/s) im Vergleich zu den Oberflächenabflüssen bei starken Regenfällen sehr gering sind. Eine Flutung des FFH-Gebietes und des Geländes im weiteren Verlauf Richtung Ostpark sind durch diese geringen Wassermengen nicht zu besorgen. Nach den Regenauswertungen waren die letzten 3 - 4 Jahre äußerst feuchte Jahre. Der Grundwasserstand ist im gesamten Stadtgebiet gestiegen. Im Bereich des Kleingartenvereins Nord-Ost steht er sehr hoch (ca. 0,50 - 1,00 Meter unter Gelände). Ergiebige Niederschläge im Frühjahr haben dazu geführt, dass der Boden zusätzlich stark wassergesättigt war. Im April 2018 ging dann auch noch ein starker Regen nieder, die ankommenden Wassermengen konnten weder von dem an die Kleingartenanlage angrenzenden Riedgraben vollständig abgeführt werden, noch konnte das Regenwasser in nennenswertem Umfang versickern. Es kam zur Überschwemmung des Kleingartengeländes. Die Kleingärten entlang des Riedgrabens gehen zum Teil bis an die Böschungsoberkante des Grabens. Für die Sicherung des Wasserabflusses und zur Erhaltung bzw. Verbesserung der ökologischen Funktion des Gewässers versucht die Stadtentwässerung zusammen mit dem Kleingartenverein Nord-Ost eine Lösung zu finden, die eine dauerhafte Verbesserung der Abflusssituation am Riedgraben zwischen den Straßen In den Zeuläckern und Im Trieb herbeiführen wird. Dazu fanden mehrere Ortstermine statt, bei denen Lösungsvorschläge erarbeitet wurden, deren Umsetzung derzeit geprüft wird. Das Kanalnetz in Bergen-Enkheim wurde zuletzt im Jahr 2016 hydraulisch berechnet. Die Berechnung erfolgte mit Hilfe eines durch Niederschlag-Abfluss-Messungen kalibrierten Datensatzes. Die Berechnung weist die Leistungsfähigkeit des Kanalnetzes für den Bestand und den städtebaulichen Prognosezustand nach. Sie entspricht gemäß dieser Kanalnetzberechnung den anerkannten Regeln der Technik. Es besteht keine Notwendigkeit zur Vergrößerung der Kanäle. In diesem Zusammenhang muss darauf hingewiesen werden, dass Kanalisationen generell nicht für die Ableitung der Wassermassen bei Starkregenereignissen ausgebaut werden können. In den Straßen ist weder genügend Platz für die dazu erforderlichen Kanalprofile, noch könnten die daraus resultierenden Kosten über die Entwässerungsgebühr abgedeckt werden. Außerdem würden die Probleme dadurch nur auf die nachfolgenden Abwasserreinigungsanlagen verlagert werden. Wichtig ist daher, dass alle Beteiligte dazu beitragen, die Folgen von Starkniederschlägen zu reduzieren. Die Stadtentwässerung fordert bei allen anstehenden Baumaßnahmen eine möglichst weitgehende Rückhaltung und Versickerung von Regenwasser auf den Grundstücken. Informationen zu den Vorsorgemaßnahmen aber auch für den Schutz von Gebäuden vor Überflutungen durch die Eigentümer selbst sind nachzulesen auf der Homepage der Stadtentwässerung Frankfurt am Main unter: https://www.stadtentwaesserung-frankfurt.de/service/r ueckstausicherung.html.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 18. April 2018OFOF 179/16Fließwasserverbindung zum Ostparkweiher und FFH-Gebiet Seckbacher Ried, Im WeimerhausOrtsbeiratsantrag · BFF
  2. 5. Juni 2018OMOM 3285Fließwasserverbindung zum Ostparkweiher und FFH-Gebiet Seckbacher Ried, Im WeimerhausDirektanregung
  3. 21. September 2018Sie sind hier
    STST 1899Fließwasserverbindung zum Ostparkweiher und FFH-Gebiet Seckbacher Ried, Im Weimerhaus
    Stellungnahme
  4. 14. Oktober 2025OFOF 329/16Herstellung der Fließwasserverbindung im FFH-Gebiet Seckbacher RiedOrtsbeiratsantrag · FDP
  5. 24. Februar 2026OMOM 8180Herstellung der Fließwasserverbindung im FFH-Gebiet Seckbacher RiedDirektanregung
  6. 21. August 2026Antwort des Magistrats · nach 435 WochenSTST 1157Herstellung einer Fließwasserverbindung im FFH-Gebiet Seckbacher RiedStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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