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Bewohnerparken im Mertonviertel

Vorlagentyp: STMagistrat
19 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 17.12.2012, ST 1893

Betreff: Bewohnerparken im Mertonviertel Die Anordnung von Bewohnerparkbereichen ist rechtlich nur dort zulässig, wo mangels privater Stellflächen und aufgrund eines erheblichen allgemeinen Parkdrucks die Bewohner des städtischen Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in ortsüblich zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen Stellplatz für Kraftfahrzeuge zu finden. Sowohl im bestehenden Wohngebiet des Mertonviertels als auch im Neubaugebiet An der Sandelmühle wurden bzw. werden die Stellplätze gemäß der jeweils gültigen Stellplatzsatzung der Stadt Frankfurt am Main nachgewiesen. Daher ist der formal notwendige Mangel an privaten Stellflächen nicht gegeben und die Einrichtung des Bewohnerparkens rechtlich nicht zulässig.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 6. August 2012OFOF 234/8Anwohnerparken im MertonviertelOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 27. September 2012VV 506Bewohnerparken im MertonviertelAnfrage
  3. 17. Dezember 2012Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 Wochen
    STST 1893Bewohnerparken im Mertonviertel
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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