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Radweg von Nieder-Erlenbach nach Ober-Erlenbach

Vorlagentyp: STMagistrat
68 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren

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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1858

Betreff: Radweg von Nieder-Erlenbach nach Ober-Erlenbach Der Magistrat hat die vom Ortsbeirat vorgeschlagene Führung des Radwegs geprüft. Der Bach und sein unmittelbares Auengebiet sind zwischen Nieder-Erlenbach im Süden und Neu-Anspach im Norden als spezielles FFH-Gebiet (Flora, Fauna, Habitat) ausgewiesen. Mit diesem europäischen Status geht eine besondere Bedeutung des genannten Abschnitts für den Naturschutz einher. Der im Jahr 2017 eingereichte Antrag zur Befestigung des auf der Grafik (siehe unten) rot eingezeichneten Weges wurde von der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) jedoch im Mai 2018 abgelehnt. Momentan verfolgt der Magistrat das Ziel, den weiter östliche gelegenen Verbindungsweg (unten gelb eingezeichnet) bei der UNB zu beantragen. Offen ist derzeit noch, ob die Stadt Bad Homburg auf ihrer Gemarkung für den Verbindungsweg ebenfalls eine Wegebefestigung herstellt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 28. Mai 2018OFOF 163/13Radweg vom Riedhof nach Ober-Erlenbach ertüchtigenOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 23. April 2019OFOF 217/13Radweg von Nieder-Erlenbach nach Ober-ErlenbachOrtsbeiratsantrag · SPD
  3. 18. Juni 2019OMOM 4832Radweg von Nieder-Erlenbach nach Ober-ErlenbachDirektanregung
  4. 16. September 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 68 Wochen
    STST 1858Radweg von Nieder-Erlenbach nach Ober-Erlenbach
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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