Umgestaltung Vilbeler Straße auf Höhe der Elefantengasse
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Stellungnahme des Magistrats vom 25.01.2019, ST 184
Betreff: Umgestaltung Vilbeler Straße auf Höhe der Elefantengasse Das Verkehrszeichen (VZ) 222-20 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) "Vorgeschriebene Vorbeifahrt rechts vorbei" weist lediglich darauf hin, dass an der Verkehrsinsel rechts vorbeizufahren ist. Im vorliegenden Fall ist das VZ 222-20 StVO nach der Einmündung angebracht und hat keine Bedeutung für die Nutzung der Wendemöglichkeit. Um die Wendemöglichkeit jedoch zu verdeutlichen, wird der Magistrat eine Fahrbahnmarkierung aufbringen, wie sie in der Skizze dargestellt ist. Die Markierung wird aufgebracht, sobald es die Witterungsverhältnisse zulassen, also voraussichtlich bis Anfang des 2. Quartals 2019.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Februar 2018OFOF 534/1Umgestaltung Vilbeler Straße auf Höhe der ElefantengasseOrtsbeiratsantrag · CDU
- 10. April 2018OMOM 2979Umgestaltung Vilbeler Straße auf Höhe der ElefantengasseDirektanregung
- 23. Juli 2018STST 1277Umgestaltung Vilbeler Straße auf Höhe der ElefantengasseStellungnahme
- 25. Januar 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 48 WochenSTST 184Umgestaltung Vilbeler Straße auf Höhe der ElefantengasseStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab