Schaffung zusätzlicher Trainingskapazitäten für die Spvgg. 05 Oberrad
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Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2018, ST 184
Betreff: Schaffung zusätzlicher Trainingskapazitäten für die Spvgg. 05 Oberrad Die Sportanlage Beckerwiese besteht aus einem Umkleide- und Funktionsgebäude, einem Naturrasen-, einem Kunstrasenplatz und einem Kunstrasenkleinfeld. Die Kunstrasenflächen wurden 2014 gebaut. Die Sportanlage wird sein 1994 von der Spvgg. 05 Oberrad betreut, die auch die Sportanlage Gerbermühle gemeinsam mit dem Verein FC Fortuna Frankfurt betreut Zu 1.) Die Kosten der erforderlichen Unterhaltungs- und Sanierungsarbeiten der Rasenplätze werden vom Fachamt nicht für die einzelnen Sportanlagen erfasst. Eine Aussage zu den jährlichen Kosten des Unterhalts des Rasenplatzes auf der Sportanlage Beckerwiese kann daher nicht erfolgen.
Zu 2.) Die Erweiterung der Sportanlage Beckerwiese kann aktuell nicht realisiert werden, da noch immer Teilflächen der möglichen Erweiterungsfläche am Waldrand nicht im Besitz der Stadt Frankfurt am Main liegen. Der Bau eines Kunstrasenspielfeldes auf der Sportanlage Gerbermühle wird daher früher im Rahmen des Sonderbauprogrammes Kunstrasen realisiert werden können. Eine Aussage zum Sanierungszeitpunkt kann allerdings noch nicht getroffen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. November 2017OFOF 664/5Schaffung zusätzlicher Trainingskapazitäten für die Spvgg. 05 OberradOrtsbeiratsantrag · CDU
- 24. November 2017VV 678Schaffung zusätzlicher Trainingskapazitäten für die Spvgg. 05 OberradAnfrage
- 5. Februar 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 184Schaffung zusätzlicher Trainingskapazitäten für die Spvgg. 05 OberradStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab