Nutzung des Sportparks Preungesheim
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Thema Schulen und Bildung verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2016, ST 1844
Betreff: Nutzung des Sportparks Preungesheim Die ortsansässigen Vereine TSG Frankfurter Berg, TSV Berkersheim und TV Preungesheim werden bei der Vergabe der Sportstätten des Sportparks Preungesheim, insbesondere der Sporthalle, bevorzugt behandelt. Sie haben sich bereits in der Konzeption intensiv eingebracht. Um die im Sportpark Preungesheim zu vergebenden Trainingseinheiten haben sich, inklusive der drei o.g. Vereine, insgesamt 13 Sportvereine mit 14 Sportarten und drei Schulen mit Schulsport beworben. Davon sind 10 Bewerber für die Sporthalle und 9 Bewerber für die Außenplätze. Bei der neuen Halle handelt es sich um eine genormte Großsporthalle, die derzeit gültigen Verbandsnormen entspricht und über entsprechende Ausstattungen verfügt. Deshalb ist es effizienter, diese Halle mit Raum beanspruchenden Sportarten zu belegen, die nur in Großsporthallen praktikabel sind. Sportarten, die in kleinen Hallen durchführbar sind, sollten deshalb bei der Belegung nachrangig berücksichtigt werden. Ausgenommen hiervon sind Zeiten am Vormittag z.B. für Eltern-/Kind-Turnen, Seniorensport etc. An den Wochenenden steht die Sporthalle dem Verbandsliga-Wettkampf- und Turnierbetrieb zur Verfügung. Trainingsbetrieb ist nach Absprache eingeschränkt möglich. Bei der Belegung der Außenplätze ist folgendes zu beachten: - Die Nutzung des Rasenplatzes ist witterungs- und tageslichtabhängig - Die Nutzung des Kunstrasenplatzes und der Leichtathletik-Laufbahn muss im Vorfeld abgestimmt werden. Das Sportamt befindet sich derzeit zur Erstellung von Belegungsplänen für die Sporthalle und Außenplätze in enger Abstimmung mit Vereinen, Verbänden, Schulen sowie dem Sportkreis Frankfurt. Die künftigen Nutzer werden bis Ende dieses Jahres die abgestimmten Belegungspläne erhalten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. August 2016OFOF 79/10Nutzung des Sportparks in PreungesheimOrtsbeiratsantrag · CDU
- 30. August 2016OMOM 410Nutzung des Sportparks in PreungesheimDirektanregung
- 19. Dezember 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 1844Nutzung des Sportparks PreungesheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab