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Ampelregelung im Heiligenstockweg in Berkersheim

Vorlagentyp: STMagistrat
25 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2018, ST 1840

Betreff: Ampelregelung im Heiligenstockweg in Berkersheim In dem Heiligenstockweg gilt, obwohl es sich um eine Außerortsstraße handelt, durchgängig Tempo 50, teilweise sogar Tempo 30, als höchstzulässige Geschwindigkeit. Mit einer Fahrbahnbreite von 5,50 Metern ist der Heiligenstockweg auch für den Begegnungsverkehr ausreichend breit. Kommt kein Verkehr entgegen, können Radfahrende mit ausreichend Seitenabstand überholt werden. Im Bereich der Tempo 30-Streckenbeschilderung sind Radverkehrsanlagen entbehrlich. Eine Lichtsignalanlage zur Regelung des Begegnungsverkehrs ist somit nicht notwendig. Der Anregung kann deshalb nicht entsprochen werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 29. März 2018OFOF 495/10Ampelregelung im Heiligenstockweg in BerkersheimOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 5. Juni 2018OMOM 3260Ampelregelung im Heiligenstockweg in BerkersheimDirektanregung
  3. 17. September 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 25 Wochen
    STST 1840Ampelregelung im Heiligenstockweg in Berkersheim
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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