Errichtung einer Parkour-Anlage für mehr Bewegungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen
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Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2018, ST 1817
Betreff: Errichtung einer Parkour-Anlage für mehr Bewegungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen Mit Bezug auf die vorangegangene Stellungnahme wird von Seiten des Magistrats die Anregung des Ortsbeirates weiterhin unterstützt. Als möglicher Standort kommt eventuell die Sportanlage in Nieder-Erlenbach in Betracht. Auf den Nebenflächen der Sportanlage ist ausreichend Platz vorhanden, um eine kleine Parkour- Anlage errichten zu können und die Sportanlage somit um eine informelle Sportmöglichkeit zu erweitern. Hierzu sind das Sportamt und der dort beheimatete Verein in den Vorschlag einzubeziehen. Eine erste Kostenschätzung wurde erstellt. Konkrete Abstimmungen zur Errichtung einer Parkour-Anlage sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend erfolgt. Parallel erfolgt die Prüfung geeigneter Alternativstandorte. Der Magistrat geht davon aus, dass nach der Sommerpause eine Entscheidung über den Standort und die Finanzierung getroffen werden kann.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. November 2017OFOF 133/13Erweiterung des Areals der Skateranlage zur Parcours-Anlage für mehr Bewegungsmöglichkeiten von Kindern und JugendlichenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 21. November 2017OMOM 2453Errichtung einer Parkour-Anlage für mehr Bewegungsmöglichkeiten von Kindern und JugendlichenDirektanregung
- 23. Februar 2018STST 468Errichtung einer Parkour-Anlage für mehr Bewegungsmöglichkeiten von Kindern und JugendlichenStellungnahme
- 17. September 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 45 WochenSTST 1817Errichtung einer Parkour-Anlage für mehr Bewegungsmöglichkeiten von Kindern und JugendlichenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab