Glauburgbunker - Nachfragen zum geplanten Neubau
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Zusammenfassung
Der Magistrat hat auf Nachfragen zum Neubau des Glauburgbunkers geantwortet. Es sind 24 Tiefgaragenstellplätze geplant, und es wird an einer kulturellen und sozialen Nutzung des Erdgeschosses gearbeitet. Die Wohnnutzung ist zulässig und der Kinderspielplatz bleibt erhalten.
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Glauburgplatz — 9 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 06.08.2026.
- Unterstützung des Glauburgfestes 2026 des Vereinsrings Nordend auf dem Glauburgplatz durch den Sondertopf „Stadtteilfeste unterstützen“06.08.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Öffentliche Toiletten für Plätze17.04.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Graffitiwand auf dem Glauburgplatz26.02.2026 · OIB (Initiative (Budget) Ortsbeirat)
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Neues zu Glauburgplatz per E-MailStellungnahme des Magistrats
Zu Ziffer 1.: Nach den vorliegenden Bauunterlagen sind 24 Tiefgaragenstellplätze geplant. Ein schlüssiger Stellplatznachweis wurde im Baugenehmigungsverfahren bisher jedoch noch nicht vorgelegt. Zu Ziffer 2.: Der Magistrat befindet sich im Austausch mit dem Ortsbeirat, um eine kulturelle und soziale Nutzung des Erdgeschosses für den Stadtteil zu realisieren. Zu Ziffer 3.: Das Gebäude wird auf dem privaten Grundstück realisiert und tangiert den Glauburgplatz nicht. Die Wohnnutzung ist zulässig und entspricht der überwiegenden umgebenden Nutzung. Die Rechtsprechung geht regelmäßig davon aus, dass Kinder ein Teil des gesellschaftlichen Lebens sind und dementsprechend der Kinderspielplatz bleiben wird und dort auch Feste stattfinden dürfen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. August 2019OFOF 698/3Glauburgbunker - Nachfragen zum geplanten NeubauOrtsbeiratsantrag · CDU
- 31. Oktober 2019VV 1471Glauburgbunker - Nachfragen zum geplanten NeubauAnfrage
- 6. März 2020STST 431Glauburgbunker - Nachfragen zum geplanten NeubauStellungnahme
- 12. Oktober 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 62 WochenSTST 1814Glauburgbunker - Nachfragen zum geplanten NeubauStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab