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Glauburgbunker - Nachfragen zum geplanten Neubau

Vorlagentyp: V
62 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren1 Sitzung

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Auskunftsersuchen vom 31.10.2019, V 1471 entstanden aus Vorlage: OF 698/3 vom 08.08.2019

Betreff: Glauburgbunker - Nachfragen zum geplanten Neubau Im Rahmen des geplanten Abrisses des Glauburgbunkers und Neubaus ergeben sich für den Ortsbeirat 3 folgende Fragen, um deren Beantwortung der Magistrat gebeten wird:

  1. Wie viele Tiefgaragenplätze werden in dem Neubau geplant?
  2. Gibt es bereits Bewerber für die kulturelle Nutzfläche im Erdgeschoss?
  3. Wie wird sichergestellt, dass der Spielplatz in seinem Bestand inklusive der dort stattfindenden Feste geschützt wird? Begründung: Auf der vom Investor durchgeführten Informationsveranstaltung wurde erklärt, dass seitens des Stadtplanungsamtes explizit die Öffnung des neu entstehenden Gebäudes zum Spielplatz hin gewünscht wurde. Es muss allerdings sichergestellt werden, dass die Bewohner des neuen Gebäudes sich nicht im Nachhinein über Lärmbelästigungen aus dem bereits heute vorhandenen Spielplatz beschweren und so Einschränkungen für den Spielplatz erwirken können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 8. August 2019OFOF 698/3Glauburgbunker - Nachfragen zum geplanten NeubauOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 31. Oktober 2019Sie sind hier
    VV 1471Glauburgbunker - Nachfragen zum geplanten Neubau
    Anfrage
  3. 6. März 2020STST 431Glauburgbunker - Nachfragen zum geplanten NeubauStellungnahme
  4. 12. Oktober 2020Antwort des Magistrats · nach 62 WochenSTST 1814Glauburgbunker - Nachfragen zum geplanten NeubauStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 3
Sitzung 38 · 20.02.2020
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 0

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