Lärmschutz entlang der BAB 5 verlängern
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Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2013, ST 180
Betreff: Lärmschutz entlang der BAB 5 verlängern Wie bereits in der Stellungnahme 1581 vom 28.09.2012 zur V 411 ausgeführt, sind die Möglichkeiten des Magistrats über die dort dargestellten Verbesserungen an der vorhandenen Lärmschutzwand gegenüber dem Land und dem Bund erschöpft. Vom Land und Bund wurde mitgeteilt, dass darüber hinausgehende Ergänzungen oder Verbesserungen des Lärmschutzes nicht mehr möglich sind.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. September 2012OFOF 492/6Lärmschutzwand entlang der BAB.5 verlängernOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD
- 25. September 2012OMOM 1518Lärmschutzwand entlang der BAB 5 verlängernDirektanregung
- 4. Februar 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 180Lärmschutz entlang der BAB 5 verlängernStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab