Parken auswärtiger Kraftfahrzeugführerinnen/Kraftfahrzeugführer in der Riederwaldsiedlung bei Sportveranstaltungen auf dem FSV-Gelände
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2016, ST 1807
Betreff: Parken auswärtiger Kraftfahrzeugführerinnen/Kraftfahrzeugführer in der Riederwaldsiedlung bei Sportveranstaltungen auf dem FSV-Gelände Der Magistrat hat den Veranstalter aufgefordert, bei seinen Veranstaltungen durch die Aufstellung von sogenannten Halbschranken, die mit Ordnern zu besetzen sind, dafür Sorge zu tragen, die Parksituation im Riederwald zu entlasten. Die Umsetzung dieser Maßnahme erfolgt ab 15. Spieltag (19.11.2016). Eine Ausgabe von nicht amtlichen Parkberechtigungen kann nicht erfolgen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. Juli 2016OFOF 61/11Parken auswärtiger Autos in der Riederwaldsiedlung bei Sportveranstaltungen auf dem FSVGeländeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 5. September 2016OMOM 522Parken auswärtiger Kraftfahrzeugführerinnen/Kraftfahrzeugführer in der Riederwaldsiedlung bei Sportveranstaltungen auf dem FSVGeländeDirektanregung
- 19. Dezember 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 1807Parken auswärtiger Kraftfahrzeugführerinnen/Kraftfahrzeugführer in der Riederwaldsiedlung bei Sportveranstaltungen auf dem FSV-GeländeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab