Seniorenheim in Nieder-Eschbach
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Am Hollerbusch — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.09.2026.
- Maßnahmen zum Brandschutz auf dem Gelände der ehemaligen Gärtnerei zwischen der GeorgBüchner-Straße und der Straße Am Hollerbusch04.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Maßnahmen zum Brandschutz auf dem Gelände der ehemaligen Gärtnerei zwischen der GeorgBüchnerStraße und der Straße Am Hollerbusch12.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Seniorengerechtes Wohnen in Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch/Bebauungsplanverfahren Nr. 920 - ausweisen: zweiter Versucht zur Stellungnahme vom 12.06.2023, ST 129508.12.2023 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2019, ST 1776
Betreff: Seniorenheim in Nieder-Eschbach Betreutes Wohnen ist in Nieder-Eschbach aktuell in 91 Seniorenwohnungen der Gemeinnützigen Wohnungsgesellschaft mbH Hessen möglich (Ben-Gurion-Ring 20). Die Wohnanlage wird vom Frankfurter Verband für Alten- und Behindertenhilfe e.V. betreut. Darüber hinaus verfügt der benachbarte Stadtteil Bonames über 86, Nieder-Erlenbach über 43 Seniorenwohnungen. Frankfurt verzeichnet außerdem ein Überangebot an Pflegeplätzen. Zum Stichtag 15.12.2017 lag der Anteil der vollstationär versorgten pflegebedürftigen Seniorinnen und Senioren bei 3,4 % an allen 65 Jahre und älteren Menschen. Es waren 5.326 Plätze in den Frankfurter Pflegeheimen verfügbar. Gleichzeitig waren die Einrichtungen der vollstationären Pflege nur zu 86,7 % ausgelastet. Hierzu ist anzumerken, dass ältere Menschen, die stark pflegebedürftig werden und sich in eine vollstationäre Einrichtung begeben, den Pflegeplatz nicht nur anhand der Nähe zum bisherigen Wohnort auswählen. Zahlreiche Faktoren, wie beispielsweise die Nähe zu Verwandten, die konfessionelle oder schwerpunktmäßige Ausrichtung des Hauses, beeinflussen sehr stark die Wahl des Pflegeheimes. In der Gemarkung Nieder-Eschbach sieht der Magistrat sowohl auf den Flächen des derzeitigen Feuerwehrstützpunktes als auch innerhalb der geplanten Baugebiete die Möglichkeit, seniorengerechtes Wohnen zu errichten. Voraussetzung dafür ist die Schaffung der entsprechenden planungsrechtlichen Grundlagen bzw. die Verfügbarkeit der Flächen. In der Ortsmitte von Nieder-Eschbach ist beispielsweise eine neue Nutzung abhängig von der Verlagerung des Feuerwehrstützpunktes, der in den kommenden 5 Jahren definitiv nicht zu erwarten ist. Ziel der Bebauungspläne Nr. 917 - Nieder-Eschbach Süd und Nr. 920 - Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch ist, Planungsrecht für Wohngebiete zu schaffen, in dem unterschiedliche Wohnformen für verschiedene Bevölkerungsgruppen ermöglicht werden sollen. Hierzu sollen 30 % der Flächen für den sozialen Wohnungsbau und 10-15 % für gemeinschaftliches Wohnen vorgesehen werden. Die Festsetzungen schließen damit auch Formen des altersgerechten Wohnens ein. Generell ist die Stadt Frankfurt für Investoren im Bereich Pflegeimmobilien attraktiv, die ihrerseits auf den Magistrat zukommen. Die möglichen Betreiber treffen anhand von Markt- und Zielgruppenanalysen - auf eigenes unternehmerisches Risiko - die Entscheidung für oder gegen den Bau von Pflegeeinrichtungen in Wohngebieten. Die Stadt Frankfurt selbst baut keine Altenpflegeheime. Bei entsprechenden Anfragen wird jedoch durch das Stadtplanungsamt bzw. die Bauaufsicht nach dem aktuellen Planungsstand zu den Möglichkeiten der Errichtung eines Altenpflegeheims bzw. von seniorengerechten Wohnungen beraten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. April 2019OFOF 207/15Seniorenheim in Nieder-EschbachOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 3. Mai 2019OMOM 4518Seniorenheim in Nieder-EschbachDirektanregung
- 12. August 2019STST 1552Gymnasium für den Frankfurter NordenStellungnahme
- 9. September 2019Sie sind hierSTST 1776Seniorenheim in Nieder-EschbachStellungnahme
- 5. November 2019OFOF 250/15Seniorenwohnheim in Nieder-EschbachOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 22. November 2019VV 1477Seniorenwohnheim in Nieder-EschbachAnfrage
- 30. Januar 2020OFOF 263/15Erinnerung Bebauungsplan Nr. 516 Seniorengerechtes WohnenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 14. Februar 2020OMOM 5759Erinnerung Bebauungsplan Nr. 516 - Seniorengerechtes WohnenDirektanregung
- 2. März 2020STST 404Seniorenwohnheim in Nieder-EschbachStellungnahme
- 29. Mai 2020Antwort des Magistrats · nach 59 WochenSTST 1062Erinnerung Bebauungsplan Nr. 516 - Seniorengerechtes WohnenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab