Seniorenwohnheim in Nieder-Eschbach
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Auskunftsersuchen vom 22.11.2019, V 1477 entstanden aus Vorlage: OF 250/15 vom 05.11.2019
Betreff: Seniorenwohnheim in Nieder-Eschbach Vorgang: OM 4518/19 OBR 15; ST 1776/19 In der Ortsbeiratsanregung OM 4518 wies der Ortsbeirat den Magistrat auf das Problem der fehlenden Einrichtungen für Senioren in der Gemarkung Nieder-Eschbach hin und bat um den Einbezug von solchen Wohnheimen in die Planung der Neubaugebiete. Weiterhin bat der Ortsbeirat den Magistrat, einen freien oder gemeinnützigen Träger für diese Einrichtung zu suchen und das Ergebnis der Suche detailliert vorzustellen. In der o. g. ST 1776 ging der Magistrat nur sehr oberflächlich auf diese Themen ein und antwortete ausweichend. Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
- Nimmt der Magistrat das Ansinnen des Ortsbeirates ernst?
- Hat der Magistrat sich inhaltlich mit der OM 4518 auseinandergesetzt und potenzielle Träger eines Seniorenwohnheims kontaktiert?
- Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, das Ansinnen des Ortsbeirates umzusetzen?
- Hat der Magistrat die Planungen der Wohngebiete den Wünschen des Ortsbeirates entsprechend geändert? Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats findet der Ortsbeirat seine Interessen nur unzureichend beachtet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. April 2019OFOF 207/15Seniorenheim in Nieder-EschbachOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 3. Mai 2019OMOM 4518Seniorenheim in Nieder-EschbachDirektanregung
- 9. September 2019STST 1776Seniorenheim in Nieder-EschbachStellungnahme
- 5. November 2019OFOF 250/15Seniorenwohnheim in Nieder-EschbachOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 22. November 2019Sie sind hierVV 1477Seniorenwohnheim in Nieder-EschbachAnfrage
- 2. März 2020Antwort des Magistrats · nach 46 WochenSTST 404Seniorenwohnheim in Nieder-EschbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen