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Umgestaltung der Rheinlandstraße Tempo 30 in ganz Schwanheim einführen!

Vorlagentyp: STMagistrat
185 Wochen bis zur Antwort11 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2012, ST 1769

Betreff: Umgestaltung der Rheinlandstraße Tempo 30 in ganz Schwanheim einführen!

  1. Die dem Ortsbeirat in dessen Sitzung vom 21.08.2012 vorgestellte Planung bezüglich der Rheinlandstraße zwischen Martinskirchstraße und Ferdinand-Dirichs-Weg wird kurzfristig umgesetzt.
  2. In der Stellungnahme ST 22 des Magistrats vom 11.01.2010 wurde die Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h in der Rheinlandstraße zwischen Geisenheimer Straße und Schwanheimer Straße bereits ausführlich behandelt. Die Abweichung von der innerörtlichen Regelgeschwindigkeit von 50 km/h nach § 3 Absatz 3 Nr. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist nur nach Maßgabe des § 45 Abs.9 StVO möglich. Insbesondere muss auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage bestehen. Bei Anordnungen wegen einer besonderen Gefahrenlage kommen neben Streckenabschnitten mit entsprechenden baulichen Gegebenheiten nur Streckenabschnitte in Betracht, deren Unfallgeschehen erheblich über dem vergleichbarer Streckenabschnitte liegt, oder wenn der Zugang einer Kita oder Schule der Grundstufe bzw. Sekundarstufe I unmittelbar von der betreffenden Straße aus erfolgt. Diese Voraussetzungen liegen in dem benannten Bereich nicht vor. Anordnungen aus Lärmschutzgründen kommen nur unter den Voraussetzungen der Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm (Lärmschutz-Richtlinien-StV) in Betracht. In dem Bereich zwischen Schwanheimer Bahnstraße und Geisenheimer Straße besteht lediglich eine Bebauung im nördlichen Bereich. Der südliche Bereich grenzt unmittelbar an den Schwanheimer Wald. Die nur einseitige Bebauung lässt eine Anordnung auf Tempo 30 aus Lärmschutzgründen ebenfalls nicht zu. Den Intentionen des Ortsbeirats könnte jedoch dergestalt entsprochen werden, dass über das Projekt "Entschilderung Schwanheim" der Stadtteil in eine Tempo-30-Zone umgewandelt wird.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.

  1. 16. Juli 2012OFOF 447/6Umgestaltung der Rheinlandstraße Tempo 30 in ganz Schwanheim einführen!Ortsbeiratsantrag · SPD
  2. 21. August 2012OMOM 1382Umgestaltung der Rheinlandstraße Tempo 30 in ganz Schwanheim einführen!Direktanregung
  3. 23. November 2012Sie sind hier
    STST 1769Umgestaltung der Rheinlandstraße Tempo 30 in ganz Schwanheim einführen!
    Stellungnahme
  4. 28. Oktober 2013OFOF 854/6Tempo 30-Zone in SchwanheimOrtsbeiratsantrag · SPD, GRÜNE
  5. 29. Oktober 2013OMOM 2572Tempo-30-Zone in SchwanheimDirektanregung
  6. 17. Januar 2014STST 52Tempo-30-Zone in SchwanheimStellungnahme
  7. 18. Juli 2014STST 929Tempo-30-Zone in SchwanheimStellungnahme
  8. 18. August 2015OFOF 1433/6Tempo-30-Zone in Schwanheim endlich umsetzen!Ortsbeiratsantrag · SPD, GRÜNE
  9. 8. September 2015OMOM 4438Tempo-30-Zone in Schwanheim endlich umsetzen!Direktanregung
  10. 1. Februar 2016Antwort des Magistrats · nach 185 WochenSTST 205Tempo-30-Zone in Schwanheim endlich umsetzen!Stellungnahme
  11. 5. Oktober 2016OFOF 239/6Modellprojekt Entschilderung SchwanheimsOrtsbeiratsantrag · SPD

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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