Fahrbahnmarkierung zum Schutz von Radfahrern in der Hofhausstraße anbringen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Bei der Hofhausstraße handelt es sich um keine echte Einbahnstraße. Lediglich die Zufahrt von der B 521 "Friedberger Landstraße" aus, ist durch das Verkehrszeichen (VZ) 267 Straßenverkehrs-Ordnung "Verbot der Einfahrt" untersagt. Aus diesem Grund kann hier keine durchgezogene Linie im Bereich der Kurve markiert werden. Auf Höhe der Hofhausstraße 65 gibt es mit dem VZ 125 StVO einen Hinweis auf den Gegenverkehr in diesem Abschnitt. Zur Verdeutlichung wurde zudem kürzlich vor der angesprochenen Kurve in der Hofhausstraße bereits ein VZ 138-10 StVO "Radverkehr Aufstellung rechts" angebracht, um auf den Radverkehr hinzuweisen. Der Anregung wird dahingehend entsprochen, dass weitere Fahrradpiktogramme auf der Strecke markiert werden.