Lichtsignalanlage an der Ecke Altenhöferallee/Graf-von-Stauffenberg-Allee errichten
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Graf-von-Stauffenberg-Allee — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.09.2026.
- Förderung der Internetkompetenz von Seniorinnen und Senioren04.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Installation von Tauschschränken in Kalbach-Riedberg nach Vorbild des Pilotprojekts in Griesheim21.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Straßenlaternen vollständig erfassen20.10.2025 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Stellungnahme des Magistrats vom 11.12.2015, ST 1745
Betreff: Lichtsignalanlage an der Ecke Altenhöferallee/Graf-von-Stauffenberg-Allee errichten Gemäß dem gültigen Erlass des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung vom 31.05.2002 sind die Grenzwerte für die Einrichtung von Fußgängerschutzanlagen (FGSA, ugs. "Fußgängerampeln") festgelegt. FGSA werden demnach in folgenden Einsatzbereichen empfohlen: • 50 bis 100 Fußgänger pro Stunde (Fg/h) und über 750 Kraftfahrzeuge pro Stunde (Kfz/h) • 100 bis 150 Fg/h und über 600 Kfz/h • über 150 Fg/h und über 450 Kfz/h. Bei Kraftfahrzeugstärken von weniger als 450 Kfz/h sollen FGSA grundsätzlich nicht angeordnet werden, weil zu befürchten ist, dass dadurch Fußgänger häufiger bei "Rot" die Fahrbahn überqueren und sich dadurch das Unfallrisiko erhöht. Der Magistrat hat die Kraftfahrzeugstärken bereits am 07.07.2015 am Knoten Altenhöferallee/Graf-von-Stauffenberg-Allee gezählt. Bei der Verkehrszählung wurden die o.g. Werte für den Kfz-Verkehr nicht erreicht. Es wurden in der Morgenspitze 276 Kfz/h in Richtung Norden und 103 Kfz/h in Richtung Süden gezählt. In der Abendspitze wurden 396 Kfz/h in Richtung Norden und 310 Kfz/h in Richtung Süden gezählt. Die Werte müssen separat betrachtet werden, da eine bauliche Trennung der Fahrbahn existiert. Aus den vorgenannten Gründen bittet der Magistrat um Verständnis, dass der Anregung nicht entsprochen wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Der Weg dieser Vorlage
Am 11. Dezember 2015 veröffentlichte der Magistrat diese Stellungnahme. Mit dieser Stellungnahme antwortet der Magistrat auf OM 4604 — Direktanregung vom 9. Oktober 2015.