a) Bikepark für den Riedberg - ein attraktives Mountainbike-Gelände schaffen b) Möglichkeit für einen Bike- bzw. Dirtpark für Kalbach-Riedberg prüfen
Zusammenfassung
Der Magistrat hat die Vorschläge für einen Bikepark am Riedberg und einen Dirtpark in Kalbach-Riedberg abgelehnt. Die Ablehnung basiert auf der Landschaftsschutzverordnung, die die Nutzung der Flächen einschränkt, sowie auf Sicherheitsbedenken für öffentliche Grünflächen.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Den Anregungen kann nicht entsprochen werden. Nahezu alle Flächen rund um Kalbach und Riedberg unterliegen der Landschaftsschutzverordnung. Die "Bikestrecken" entsprechen, ähnlich wie "Downhillstrecken", nicht der geltenden Landschaftsschutzverordnung. Darüber hinaus eignen sich solche Flächen aus Verkehrssicherheitsgründen nicht für öffentliche Grünflächen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Juni 2020OFOF 568/12Möglichkeit für einen Bike- bzw. Dirtpark für Kalbach-Riedberg prüfenOrtsbeiratsantrag · FDP
- 19. Juni 2020OMOM 6227Möglichkeit für einen Bike- bzw. Dirtpark für Kalbach-Riedberg prüfenDirektanregung
- 19. Juni 2020OMOM 6226Bikepark für den Riedberg - ein attraktives Mountainbike-Gelände schaffenDirektanregung
- 19. Juni 2020OFOF 589/12Bikepark für den Riedberg - ein attraktives Mountainbike-Gelände schaffenOrtsbeiratsantrag · SPD, GRÜNE
- 25. September 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1742a) Bikepark für den Riedberg - ein attraktives Mountainbike-Gelände schaffen b) Möglichkeit für einen Bike- bzw. Dirtpark für Kalbach-Riedberg prüfenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab