Gehwege auf Bergen-Enkheim Friedhöfen
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Zugänglichkeit der Gehwege auf den Friedhöfen in Bergen und Enkheim. Es wird darauf hingewiesen, dass in Bergen keine Änderungen geplant sind, während in Enkheim Instandsetzungsmaßnahmen für stark ausgespülte Wege bereits begonnen haben. Ziel ist es, die Zugänglichkeit für Friedhofsbesucher*innen zu verbessern.
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Thema Fußverkehr verfolgenStellungnahme des Magistrats
Auf dem Friedhof Bergen gibt es nur wassergebundene Wege, die jeweils nach dem Winter ausgebessert werden, sofern Beeinträchtigungen bestehen. Änderungen sind nicht vorgesehen. In Enkheim gibt es derzeit zwei Wege, welche aufgrund der Hanglage durch Regen stark ausgespült und für Friedhofsbesucher*innen nur eingeschränkt begehbar sind. Die Planungen für eine Instandsetzung haben bereits begonnen und sollen schnellstmöglich umgesetzt werden. In diesem Zusammenhang werden auch die übrigen wesentlichen Kreuzungsbereiche betrachtet. Die Hauptwege sowie die breiten wassergebundenen Wege sind alle barrierefrei. Auch für die erneuerten Treppen an der Trauerhalle gibt es eine barrierefreie Alternative. Lediglich an der Hanglage im Bereich der Gewanne 1 und 2 befinden sich kleine Stufenanlagen. Eine direkte Ausweichmöglichkeit steht dort nicht zur Verfügung. In Enkheim ist grundsätzlich aufgrund der Topographie eine komplett barrierefreie Zugänglichkeit aller Grabstätten nicht möglich. Allerdings können die meisten Bestattungsplätze durch eine etwas längere Strecke über die Hauptwege barrierefrei erreicht werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Mai 2021OFOF 11/16Gehwege auf Bergen-Enkheimer FriedhöfeOrtsbeiratsantrag · WBE
- 6. Juli 2021OMOM 538Gehwege auf Bergen-Enkheimer FriedhöfenDirektanregung
- 17. September 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1735Gehwege auf Bergen-Enkheim FriedhöfenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab