Krähen und Platanen in Bonames
Zusammenfassung
Der Magistrat weist darauf hin, dass Krähen durch die EU-Vogelschutzrichtlinie besonders geschützt sind und der Erhaltungszustand der Saatkrähe in Hessen ungünstig ist. Maßnahmen zur Vergrämung sind nicht bekannt, und die vorgeschlagene Ersatzpflanzung von Bäumen wird als nicht zielführend erachtet.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenStellungnahme des Magistrats
Seitens des Magistrats wird darauf hingewiesen, dass Krähen - wie alle europäischen Vogelarten - durch die Vogelschutzrichtlinie der EU besonders geschützte Tiere sind und damit die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz zu beachten sind. Der Erhaltungszustand der Saatkrähe in Hessen wird zudem aktuell mit ungünstig (gelb) bewertet. In Frankfurt kommt den Kolonien der Saatkrähe eine hohe naturschutzfachliche Bedeutung zu, da die Stadt einen großen Teil der hessischen Vorkommen beherbergt. Erfolgsversprechende Maßnahmen zur Vergrämung von Krähen, die zugleich mit den Zielen des Naturschutzes vereinbar sind, sind aus naturschutzfachlicher und -rechtlicher Sicht nicht bekannt. Auch die vorgeschlagene Ersatzpflanzung von Bäumen, die laut Vortrag des Ortsbeirates bei Krähen weniger beliebt sein sollen, ist nicht zielführend. Zum einen können Neuanpflanzungen von Bäumen erst Jahrzehnte später die Funktion vorhandener, alter Baumbestände adäquat ersetzen. Zum anderen ist fachlich nicht bekannt, dass Krähen nur Platanen bevorzugt als Lebensraum nutzen und andere Baumarten hierfür meiden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Mai 2021OFOF 39/10Krähen und Platanen in BonamesOrtsbeiratsantrag · CDU
- 1. Juni 2021OAOA 19Krähen und Platanen in BonamesAnregung
- 17. September 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1733Krähen und Platanen in BonamesStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab