Bereich hinter dem Stromhäuschen gegen unbefugte Benutzung sichern
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Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST 1684
Betreff: Bereich hinter dem Stromhäuschen gegen unbefugte Benutzung sichern Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist keine Stellungnahme abgeben zu können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. April 2018OFOF 494/10Bereich hinter dem Stromhäuschen gegen unbefugte Benutzung sichernOrtsbeiratsantrag · BFF
- 17. April 2018OMOM 3044Bereich hinter dem Stromhäuschen gegen unbefugte Benutzung sichernDirektanregung
- 3. September 2018Sie sind hierSTST 1684Bereich hinter dem Stromhäuschen gegen unbefugte Benutzung sichernStellungnahme
- 13. Mai 2019Antwort des Magistrats · nach 58 WochenSTST 911Bereich hinter dem Stromhäuschen gegen unbefugte Benutzung sichernStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab