Bereich hinter dem Stromhäuschen gegen unbefugte Benutzung sichern
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Anregung an den Magistrat vom 17.04.2018, OM 3044 entstanden aus Vorlage: OF 494/10 vom 02.04.2018
Betreff: Bereich hinter dem Stromhäuschen gegen unbefugte Benutzung sichern Der Magistrat wird gebeten, den Bereich hinter dem Stromhäuschen gegenüber der Kreuzstraße Hausnummer 62 gegen unbefugte Benutzung zu sichern.
Begründung: Durch Stimmen und Geräusche aufmerksam gewordene Anwohner in dem Bereich haben mit Erschrecken festgestellt, dass hinter dem Stromhäuschen unter anderem benutzte Spritzen abgelegt wurden. Für unbeaufsichtigt spielende Kinder stellt dies eine nicht unerhebliche Gefahrenquelle dar. Deswegen sollen geeignete Maßnahmen, wie etwa die Anpflanzung von Wildrosen oder Ähnliches, verhindern, dass der Bereich hinter dem Stromhäuschen als unbeobachteter Platz zum Drogenkonsum genutzt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. April 2018OFOF 494/10Bereich hinter dem Stromhäuschen gegen unbefugte Benutzung sichernOrtsbeiratsantrag · BFF
- 17. April 2018Sie sind hierOMOM 3044Bereich hinter dem Stromhäuschen gegen unbefugte Benutzung sichernDirektanregung
- 3. September 2018STST 1684Bereich hinter dem Stromhäuschen gegen unbefugte Benutzung sichernStellungnahme
- 13. Mai 2019Antwort des Magistrats · nach 58 WochenSTST 911Bereich hinter dem Stromhäuschen gegen unbefugte Benutzung sichernStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats