Umnutzung des Infraserv-Parkplatzes in Sindlingen
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Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2016, ST 1647
Betreff: Umnutzung des Infraserv-Parkplatzes in Sindlingen Aus folgenden Gründen kann die Parkfläche nicht durch die Stadt Frankfurt übernommen werden: Es existiert keine Beleuchtung für die genannte Parkfläche. Es ist keine Entwässerung vorhanden. Die gesamte Fläche ist nicht verkehrssicher (Wurzelschäden, Verdrückungen etc.) Die Stellflächen sind nicht versiegelt und dadurch sehr pflegintensiv. Für die vorhandenen Bäume die sich im Eigentum der Infraserv befinden, besteht eine erhebliche Astbruchgefahr. Der Parkplatz müsste aufwendig instand gesetzt und neu geplant werden um die Verkehrssicherungspflicht aufrecht zu erhalten. In den vergangenen Jahren (vor der Schließung) gab es zahlreiche Beschwerden der Anwohner wegen nächtlicher Lärmbelästigung durch Jugendliche, die dort mit ihren Autos laute Musik hörten. Auf Grund der genannten Gründe und der zu erwarteten hohen Kosten für die Instandsetzung, sollten die Flächen nicht durch die Stadt Frankfurt übernommen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. August 2016OFOF 123/6Umnutzung des Infraserv-Parkplatzes in SindlingenOrtsbeiratsantrag · FREIE_WÄHLER
- 30. August 2016VV 104Umnutzung des Infraserv-Parkplatzes in SindlingenAnfrage
- 5. Dezember 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1647Umnutzung des Infraserv-Parkplatzes in SindlingenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab