Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Ordnungswidriges Parken am Kirchplatz verhindern

Vorlagentyp: STMagistrat
123 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Magistrat hat auf die Anregung zur Verhinderung von ordnungswidrigem Parken am Kirchplatz reagiert. Es wurden bereits zahlreiche Verwarnungen ausgesprochen, jedoch kann der hohe Parkdruck nicht vollständig unterbunden werden. Die Aufstellung von Pollern ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich, und ein zusätzliches Haltverbot ist bereits vorhanden.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Zu dieser Straße geht es weiter

Kirchplatz — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 22.07.2026.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Neues zu Kirchplatz per E-Mail

Stellungnahme des Magistrats

In der Fritzlarer Straße wurden seit Jahresbeginn 77 ordnungswidrig parkende Fahrzeuge verwarnt. Auf den relevanten Bereich entfallen 16 Verwarnungen. Im Jahr 2020 wurden insgesamt 136 Parkverstöße zur Anzeige gebracht, davon 59 im relevanten Bereich. Die Verwarnungen wurden sowohl tagsüber als auch in den Abendstunden ausgestellt. Verkehrsverstöße, bei denen das Verwarngeld billigend in Kauf genommen wird, lassen sich nicht unterbinden, zumal dort hoher Parkdruck herrscht. Zu a.: Poller werden grundsätzlich nur mit einem Mindestabstand von 0,50 Metern zum Fahrbahnrand aufgestellt, um Schäden an ausladenden Fahrzeugen zu verhindern. Bei Anwendung eingeschränkter Bewegungsspielräume kann eine Verminderung des Abstands (gemäß den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen 2006, Punkt 7.4.1 "Absperrelemente": "Grundsätzliche Überlegungen") auf 0,25 Metern erfolgen, was in der Fritzlarer Straße / Kirchplatz bereits ausgeführt wurde. Poller im Kurvenbereich in die Fahrbahn zu stellen, ist nicht zulässig. Zu b.: In Kurvenbereichen gilt bereits ein gesetzliches Haltverbot (§ 12 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)). An der Örtlichkeit ist zudem ein gut sichtbares Verkehrszeichen 283 StVO (absolutes Haltverbot) angebracht. Eine weitere Verdeutlichung mittels Markierung darf nicht erfolgen (Verbot der Überbeschilderung). Der Anregung kann deshalb nicht entsprochen werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 13. Mai 2019OMOM 4657Ordnungswidrig parkende Autos am Kirchplatz im Bereich der Einmündung Fritzlarer Straße auf die Rödelheimer Straße stärker kontrollierenDirektanregung
  2. 5. August 2019STST 1418Ordnungswidrig parkende Autos am Kirchplatz im Bereich der EInmündung Fritzlarer Straße auf die Rödelheimer Straße stärker kontrollierenStellungnahme
  3. 19. Mai 2021OFOF 48/2Ordnungswidriges Parken am Kirchplatz verhindernOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, SPD
  4. 7. Juni 2021OMOM 223Ordnungswidriges Parken am Kirchplatz verhindernDirektanregung
  5. 17. September 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 123 Wochen
    STST 1646Ordnungswidriges Parken am Kirchplatz verhindern
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen