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Parken in der Engelthaler Straße zwischen Kreisel und Hirzenhainer Straße

Vorlagentyp: STMagistrat
16 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat hat entschieden, dass das Parken auf Gehwegen in der Engelthaler Straße nicht zulässig ist, um die Gehwegbreite für Fußgänger:innen zu gewährleisten. Dies geschieht im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben zur Straßenverkehrsordnung. Das erwartete Ergebnis ist eine Verbesserung der Verkehrssicherheit und der Zugänglichkeit für Fußgänger:innen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Engelthaler Straße — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 01.09.2026.

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Stellungnahme des Magistrats

In den einschlägigen Regelwerken wird für das Gehwegparken eine Restgehwegbreite von 2,50 Meter, mindestens jedoch 2,20 Meter gefordert. Hintergrund ist die Festlegung in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO), nach der das "Parken auf Gehwegen [...] nur zugelassen werden [darf], wenn genügend Platz für den unbehinderten Verkehr von Fußgängern gegebenenfalls mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrern auch im Begegnungsverkehr bleibt". In dem Bereich zwischen dem Fußgängerüberweg und der Ausfahrt der Engelthaler Straße 47 beträgt die Gehwegbreite rund 3 Meter. In dem Bereich zwischen dem Verkehrszeichen (VZ) 274.1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) "Beginn einer Tempo 30-Zone" und der Fahrbahnverengung vor der Hausnummer 38 beträgt die Gehwegbreite ebenfalls rund 3 Meter.

Bei Parken vollständig auf dem Gehweg würden mindestens 2 Meter Gehwegbreite entfallen. Es bliebe keine ausreichende Restgehwegbreite übrig. Ein Begegnungsverkehr zwischen Fußgänger:innen würde erschwert. Im weiteren Bereich der Engelthaler Straße bis zur Einmündung der Hirzenhainer Straße besteht beidseitig eine Gehwegbreite von rund 2,00 bis 2,20 Meter. Würde hier das Parken halb auf dem Gehweg (mindestens eine Breite von 1 Meter notwendig) eingerichtet, bliebe für Fußgänger:innen gleichfalls zu wenig Platz übrig.

Gehwege dienen dem Fußverkehr und sind keine beliebigen Verfügungsflächen für den ruhenden Verkehr. Schon mit Blick auf die Bedürfnisse des Fußverkehrs möchte der Magistrat der Anregung nicht folgen, mit Blick auf die eindeutige Rechtslage darf die Straßenverkehrsbehörde es auch nicht. Folglich dürfen Fahrzeuge im gesamten Abschnitt nur am Fahrbahnrand abgestellt werden. Die Fahrbahnbreite beträgt rund 6 Meter. Damit Rettungsfahrzeuge die Fahrbahn jederzeit passieren können, muss mindestens eine Restfahrbahnbreite von 3 Meter verbleiben. Das Parken auf beiden Seiten der Fahrbahn lässt sich nicht umsetzen, weil sonst nur eine Restfahrbahnbreite von 2 Meter verbliebe. Fahrzeuge dürfen künftig nur noch am rechten Fahrbahnrand abgestellt werden, auf der linken Fahrbahnseite wird ein Absolutes Haltverbot (VZ 283 StVO) angeordnet.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 17. April 2023OFOF 587/10Parken in der Engelthaler Straße zwischen Kreisel und Hirzenhainer StraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 2. Mai 2023OMOM 3892Parken in der Engelthaler Straße zwischen Kreisel und Hirzenhainer StraßeDirektanregung
  3. 7. August 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 Wochen
    STST 1633Parken in der Engelthaler Straße zwischen Kreisel und Hirzenhainer Straße
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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