Keine weiteren Bäume für den Ausbau opfern
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat stellt klar, dass für eine geänderte Ausführung der Anschlussstelle Borsigallee ein Verfahren durch den Vorhabenträger eingeleitet werden muss. Dies ist notwendig, um den gültigen Planfeststellungsbeschluss zu ändern und die Stellungnahmen aller betroffenen Behörden einzuholen.
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Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Voraussetzung für eine geänderte Ausführung der Anschlussstelle Borsigallee ist die Einleitung eines Verfahrens durch den Vorhabenträger, um den aktuell gültigen Planfeststellungsbeschluss in diesem Bereich abzuändern. Im Rahmen dieses Genehmigungsverfahrens fordert die Planfeststellungsbehörde alle Behörden, deren Aufgabenbereiche durch das Vorhaben berührt werden, zur Stellungnahme auf. Sobald alle Stellungnahmen und Einwendungen vorliegen, werden diese dem Antragsteller übermittelt, der wiederum Gelegenheit zu einer eigenen Stellungnahme hat. Nach dem Erörterungstermin aufgrund der Gegenäußerungen, prüft und entscheidet die Planfeststellungsbehörde über den Antrag.
Besitzeinweisungs- sowie Enteignungsverfahren können durch den Vorhabenträger auf Grundlage des rechtskräftigen Planfeststellungsbeschlusses (abgeschlossenes Fachplanungsverfahren) beantragt werden. Beide Verfahren werden nur auf schriftlichen Antrag des Vorhabenträgers bei der zuständigen Behörde eingeleitet und durchgeführt.
Eine Besonderheit des Enteignungsrechts ist die vorzeitige Besitzeinweisung bei eilbedürftigen Baumaßnahmen. Sie kann durchgeführt werden, wenn die planungsrechtlichen Voraussetzungen (hier: vollziehbarer Planfeststellungsbeschluss) vorliegt und der Grundstückseigentümer sich weigert, dem Vorhabenträger die benötigten Flächen unter Vorbehalt aller Entschädigungsansprüche zu überlassen.
Dem Fachamt liegt aktuell noch kein Termin zur Offenlegung eines geplanten Genehmigungsverfahren vor.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Februar 2023OFOF 390/11Keine weiteren Bäume für den Autobahnausbau opfernOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 13. März 2023OAOA 332Keine weiteren Bäume für den Autobahnausbau opfernAnregung
- 7. August 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 25 WochenSTST 1620Keine weiteren Bäume für den Ausbau opfernStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab