Ausgleichsmaßnahmen für den Ausbau der Main-Weser-Bahnstrecke im Bereich des Ortsbezirk 10
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Stellungnahme des Magistrats vom 23.08.2019, ST 1619
Betreff: Ausgleichsmaßnahmen für den Ausbau der Main-Weser-Bahnstrecke im Bereich des Ortsbezirk 10 Die Bauaufsichtsfunktion für den Ausbau der Main-Weser-Bahnstrecke obliegt dem Eisenbahn-Bundesamt, nicht dem Magistrat. Die DB Netz AG hat sich bei der Realisierung der Baumaßnahme an die Vorgaben des Planfestellungsverfahrens sowie an die umweltrechtlichen Vorgaben zu halten. Zuwiderhandlungen sind dem Magistrat nicht bekannt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. März 2019OFOF 731/10Ausgleichsmaßnahmen für den Ausbau der Main-Weser-BahnstreckeOrtsbeiratsantrag · FDP
- 19. März 2019OMOM 4377Ausgleichsmaßnahmen für den Ausbau der Main-Weser-Bahnstrecke im Bereich des Ortsbezirk 10Direktanregung
- 23. August 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 1619Ausgleichsmaßnahmen für den Ausbau der Main-Weser-Bahnstrecke im Bereich des Ortsbezirk 10Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab