Ausgleichsmaßnahmen für den Ausbau der Main-Weser-Bahnstrecke
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- Haltestelle der Buslinie 25 am Berkersheimer Bahnhof02.02.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Bushaltestelle „Berkersheim Bahnhof“ - Harheimer Seite12.01.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Erneuerung der Berkersheimer Bahnstraße zwischen Berkersheim und Harheim11.02.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Berkersheimer Bahnstraße per E-MailBegründung
Main-Weser-Bahnstrecke Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, in welcher Form den bereits jetzt vorliegenden massiven Eingriffen in den Grüngürtel und die Vegetation der angrenzenden Bereiche durch den Ausbau der Main-Weser-Bahn noch ausreichende Ausgleichsmaßnahmen gegenüber stehen. Begründung: Dem seinerzeitigen Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der Main-Weser-Bahn lag eine schwierige Abwägung der Umweltbelange zu Grunde. Diese war deshalb besonders schwierig, weil Ausgleichsmaßnahmen in unmittelbarer Umgebung schon mangels verfügbarer Flächen nur in wenigen Fällen möglich sind. Insofern wird eine gleichwertige Wiederherstellung des besonders schutzwürdigen Grüngürtels ohnehin unmöglich sein. Mittlerweile ist jedoch deutlich erkennbar, dass die Umwelteingriffe durch den Ausbau im Niddatal im Bereich des Ortsbezirks 10 weit über das seinerzeit planfestgestellte Maß hinausgehen. So sind etwa schon gegenwärtig Flächen für die Baustelleneinrichtung und zur Materialablagerung genutzt mit den entsprechenden Bodenbelastungen, die hierfür nie vorgesehen waren. Vielmehr waren solche Flächen im Planfeststellungplan eng begrenzt. Jetzt befinden sie sich in der Nähe der B3-Brücke sogar in unmittelbarer Nähe des besonders schutzwürdigen Nidda-Uferstreifens. Darüber hinaus sind für den Brückenbau an der Berkersheimer Bahnstraße und zur Erweiterung der Zuwegung Bäume gefällt worden, die auf Jahrzehnte nicht wieder so nachwachsen können, ebenfalls in höchst sensiblen Bereichen. Dasselbe gilt für die deutlich ausgeweiteten Baufenster am Bahngleis. Vor diesem Hintergrund hätte im Rahmen einer Planänderung eigentlich eine neue Abwägung der umweltrechtlichen Belange erfolgen müssen. Da eine solche aber nicht erfolgt ist, ist dringend zu überprüfen, wie und in welcher Form nun zusätzliche Ausgleichsmaßnahmen für die massiven Eingriffe in den Grüngürtel erfolgen, die wenigstens auf Dauer verhindern, dass es zu unwiederbringlichen Verlusten kommt.
Inhalt
Antrag vom 05.03.2019, OF 731/10
Betreff: Ausgleichsmaßnahmen für den Ausbau der Main-Weser-Bahnstrecke Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, in welcher Form den bereits jetzt vorliegenden massiven Eingriffen in den Grüngürtel und die Vegetation der angrenzenden Bereiche durch den Ausbau der Main-Weser-Bahn noch ausreichende Ausgleichsmaßnahmen gegenüber stehen.
Begründung: Dem seinerzeitigen Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der Main-Weser-Bahn lag eine schwierige Abwägung der Umweltbelange zu Grunde. Diese war deshalb besonders schwierig, weil Ausgleichsmaßnahmen in unmittelbarer Umgebung schon mangels verfügbarer Flächen nur in wenigen Fällen möglich sind. Insofern wird eine gleichwertige Wiederherstellung des besonders schutzwürdigen Grüngürtels ohnehin unmöglich sein. Mittlerweile ist jedoch deutlich erkennbar, dass die Umwelteingriffe durch den Ausbau im Niddatal im Bereich des Ortsbezirks 10 weit über das seinerzeit planfestgestellte Maß hinausgehen. So sind etwa schon gegenwärtig Flächen für die Baustelleneinrichtung und zur Materialablagerung genutzt mit den entsprechenden Bodenbelastungen, die hierfür nie vorgesehen waren. Vielmehr waren solche Flächen im Planfeststellungplan eng begrenzt. Jetzt befinden sie sich in der Nähe der B3-Brücke sogar in unmittelbarer Nähe des besonders schutzwürdigen Nidda-Uferstreifens. Darüber hinaus sind für den Brückenbau an der Berkersheimer Bahnstraße und zur Erweiterung der Zuwegung Bäume gefällt worden, die auf Jahrzehnte nicht wieder so nachwachsen können, ebenfalls in höchst sensiblen Bereichen. Dasselbe gilt für die deutlich ausgeweiteten Baufenster am Bahngleis. Vor diesem Hintergrund hätte im Rahmen einer Planänderung eigentlich eine neue Abwägung der umweltrechtlichen Belange erfolgen müssen. Da eine solche aber nicht erfolgt ist, ist dringend zu überprüfen, wie und in welcher Form nun zusätzliche Ausgleichsmaßnahmen für die massiven Eingriffe in den Grüngürtel erfolgen, die wenigstens auf Dauer verhindern, dass es zu unwiederbringlichen Verlusten kommt.Beratung im Ortsbeirat: 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. März 2019Sie sind hierOFOF 731/10Ausgleichsmaßnahmen für den Ausbau der Main-Weser-BahnstreckeOrtsbeiratsantrag · FDP
- 19. März 2019OMOM 4377Ausgleichsmaßnahmen für den Ausbau der Main-Weser-Bahnstrecke im Bereich des Ortsbezirk 10Direktanregung
- 23. August 2019Antwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 1619Ausgleichsmaßnahmen für den Ausbau der Main-Weser-Bahnstrecke im Bereich des Ortsbezirk 10Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme