Sicherstellung des Zugang zu den Toiletten auf dem Schwanheimer Waldspielplatz während der Öffnungszeiten
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 17.08.2018, ST 1610
Betreff: Sicherstellung des Zugang zu den Toiletten auf dem Schwanheimer Waldspielplatz während der Öffnungszeiten Die Anregung des Ortsbeirates 6 zielt darauf ab, die Benutzbarkeit der Toiletten im Waldspielpark Schwanheim ganzjährig sicherzustellen. Dies ist jedoch technisch nur während der wärmeren Jahreszeit (April bis Oktober) möglich, da die Toilettenanlagen in einfacher Bauweise errichtet wurden und nicht isoliert sind. Hieraus ergibt sich das Erfordernis, das Wasser zu Beginn der kalten Jahreszeit abzustellen, damit die Leitungen nicht einfrieren. Insofern nutzt ein etwaiges Aushändigen von Toilettenschlüsseln nichts, da die Toiletten ohne Wasser nicht betrieben werden können. Während der frostfreien Zeit sind die Toiletten am Waldkindergarten jederzeit frei zugänglich. An warmen Sommertagen mit erhöhtem Besucheraufkommen werden die am Verkaufskiosk befindlichen Toiletten von dessen Betreiber zusätzlich fürs Publikum geöffnet.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. Oktober 2017OFOF 519/6Sicherstellung des Zugangs zu den Toiletten auf dem Schwanheimer Waldspielplatz während der ÖffnungszeitenOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD
- 7. November 2017OMOM 2368Sicherstellung des Zugangs zu den Toiletten auf dem Schwanheimer Waldspielplatz während der ÖffnungszeitenDirektanregung
- 19. Februar 2018STST 308Sicherstellung des Zugangs zu den Toiletten auf dem Schwanheimer Waldspielplatz während der ÖffnungszeitenStellungnahme
- 17. August 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 43 WochenSTST 1610Sicherstellung des Zugang zu den Toiletten auf dem Schwanheimer Waldspielplatz während der ÖffnungszeitenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab