Kostentragung für die Ortsrandstraße Bonames
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Harheimer Weg — 13 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.10.2026.
- Einrichtung eines Zebrastreifens auf dem Harheimer Weg Höhe Haus Nidda04.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Konsistente Beschilderung am GrünGürtelPark Eschbachtal21.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Zusätzliche Bushaltestelle in Höhe Harheimer Weg 5515.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Stellungnahme des Magistrats vom 17.08.2018, ST 1606
Betreff: Kostentragung für die Ortsrandstraße Bonames Die Annahme des Ortsbeirates ist zutreffend, die Stadt Frankfurt am Main trägt die Kosten der Ortsrandstraße. Die Ortsrandstraße Bonames stellt zukünftig die Verkehrsverbindung zum Harheimer Weg dar. Sie wird zunächst als öffentliche Gemeindestraße ausgebaut und nach Fertigstellung vermutlich in eine Kreisstraße umgewidmet. Auch nach einer Umwidmung trägt die Stadt Frankfurt am Main die Kosten. Kreisstraßen sind nach § 3 des Hessischen Straßengesetzes Straßen, die unter anderem dem überörtlichen Verkehr innerhalb eines Kreises oder dem unentbehrlichen Anschluss von Gemeinden oder räumlich getrennten Ortsteilen an überörtliche Verkehrswege dienen. Da sich die Ortsrandstraße innerhalb der Stadtgrenzen befindet, ist die Stadt Frankfurt am Main als kreisfreie Stadt auch Straßenbaulastträger. Sie ist damit für Planung, Bau, Finanzierung und Unterhaltung der Ortsrandstraße zuständig.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Januar 2018VV 720Kosten der Ortsrandstraße für BonamesAnfrage
- 5. März 2018STST 549Kosten der Ortsrandstraße für BonamesStellungnahme
- 24. April 2018OFOF 510/10Kostentragung für die Ortsrandstraße BonamesOrtsbeiratsantrag · FDP
- 8. Mai 2018VV 859Kostentragung für die Ortsrandstraße BonamesAnfrage
- 17. August 2018Sie sind hierSTST 1606Kostentragung für die Ortsrandstraße BonamesStellungnahme
- 8. Oktober 2018OFOF 622/10Konsequenzen aus ST 1606 vom 17.08.2018 zur Ortsrandstraße BonamesOrtsbeiratsantrag · FDP
- 23. Oktober 2018VV 1034Konsequenzen aus der Stellungnahme vom 17.08.2018, ST 1606, zur Ortsrandstraße BonamesAnfrage
- 4. Februar 2019Antwort des Magistrats · nach 55 WochenSTST 263Konsequenzen aus der Stellungnahme vom 17.08.2018, ST 1606, zur Ortsrandstraße BonamesStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab