Konsequenzen aus der Stellungnahme vom 17.08.2018, ST 1606, zur Ortsrandstraße Bonames
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Auskunftsersuchen vom 23.10.2018, V 1034 entstanden aus Vorlage: OF 622/10 vom 08.10.2018
Betreff: Konsequenzen aus der Stellungnahme vom 17.08.2018, ST 1606, zur Ortsrandstraße Bonames Vorgang: V 859/18 OBR 10; ST 1606/18 Der Magistrat möge prüfen und berichten, was die in der Stellungnahme vom 17.08.2018, ST 1606, getroffene Aussage, dass die künftige Ortsrandstraße Bonames voraussichtlich in eine Kreisstraße umgewidmet wird, weil sie dem unentbehrlichen Anschluss von Gemeinden oder räumlich getrennten Ortsteilen an überörtliche Verkehrswege (hier A 661) dient, für Konsequenzen hat. Insbesondere wird um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:
- Ist für die Ortsrandstraße ein Planfeststellungsbeschluss erforderlich, oder ist der Bebauungsplan ausreichend?
- Kann eine Straße von solcher Bedeutung mit einem schienengleichen Bahnübergang geplant werden?
- Werden die von der Stadt zu tragenden Kosten dann teilweise vom Land rückerstattet?
- Inwieweit ist das Land bei der Planung einzubeziehen? Begründung: Nachdem die Ortsrandstraße Bonames bis jetzt immer als reine Erschließungsmaßnahme dargestellt wurde, erfolgt jetzt durch die Stellungnahme ST 1606 eine neue Einordnung, die der Bedeutung dieser Straße wohl auch eher gerecht wird. Insofern ergibt sich für den Ortsbeirat weitergehender Klärungsbedarf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. August 2018STST 1606Kostentragung für die Ortsrandstraße BonamesStellungnahme
- 8. Oktober 2018OFOF 622/10Konsequenzen aus ST 1606 vom 17.08.2018 zur Ortsrandstraße BonamesOrtsbeiratsantrag · FDP
- 23. Oktober 2018Sie sind hierVV 1034Konsequenzen aus der Stellungnahme vom 17.08.2018, ST 1606, zur Ortsrandstraße BonamesAnfrage
- 4. Februar 2019Antwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 263Konsequenzen aus der Stellungnahme vom 17.08.2018, ST 1606, zur Ortsrandstraße BonamesStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen