Konsequenzen aus ST 1606 vom 17.08.2018 zur Ortsrandstraße Bonames
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17.08.2018 zur Ortsrandstraße Bonames Vorgang: ST 1606/18 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, was die in ST 1606 vom 17.08.2018 getroffene Aussage, dass die künftige Ortsrandstraße Bonames voraussichtlich in eine Kreisstraße umgewidmet wird, weil sie dem unentbehrlichen Anschluss von Gemeinden oder räumlich getrennten Ortsteilen an überörtliche Verkehrswege (hier A 661) dient, für Konsequenzen hat: Ob für sie ein Planfeststellungsbeschluss erforderlich wird, oder ob der Bebauungsplan reicht? Ob eine Straße von solcher Bedeutung mit einem schienengleichen Bahnübergang geplant werden kann? Ob die von der Stadt zu tragenden Kosten dann teilweise vom Land rückerstattet werden? Inwieweit das Land bei der Planung einzubeziehen ist? Begründung: Nachdem die Ortsrandstraße Bonames bis jetzt immer als reine Erschließungsmaßnahme dargestellt wurde, erfolgt jetzt durch ST 1606 eine neue Einordnung, die der Bedeutung dieser Straße wohl auch eher gerecht wird. Insofern ergibt sich für den OBR weitergehender Klärungsbedarf.
Inhalt
Antrag vom 08.10.2018, OF 622/10
Betreff: Konsequenzen aus ST 1606 vom 17.08.2018 zur Ortsrandstraße Bonames Vorgang: ST 1606/18 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, was die in ST 1606 vom 17.08.2018 getroffene Aussage, dass die künftige Ortsrandstraße Bonames voraussichtlich in eine Kreisstraße umgewidmet wird, weil sie dem unentbehrlichen Anschluss von Gemeinden oder räumlich getrennten Ortsteilen an überörtliche Verkehrswege (hier A 661) dient, für Konsequenzen hat: Ob für sie ein Planfeststellungsbeschluss erforderlich wird, oder ob der Bebauungsplan reicht? Ob eine Straße von solcher Bedeutung mit einem schienengleichen Bahnübergang geplant werden kann? Ob die von der Stadt zu tragenden Kosten dann teilweise vom Land rückerstattet werden? Inwieweit das Land bei der Planung einzubeziehen ist?
Begründung: Nachdem die Ortsrandstraße Bonames bis jetzt immer als reine Erschließungsmaßnahme dargestellt wurde, erfolgt jetzt durch ST 1606 eine neue Einordnung, die der Bedeutung dieser Straße wohl auch eher gerecht wird. Insofern ergibt sich für den OBR weitergehender Klärungsbedarf.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. August 2018STST 1606Kostentragung für die Ortsrandstraße BonamesStellungnahme
- 8. Oktober 2018Sie sind hierOFOF 622/10Konsequenzen aus ST 1606 vom 17.08.2018 zur Ortsrandstraße BonamesOrtsbeiratsantrag · FDP
- 23. Oktober 2018VV 1034Konsequenzen aus der Stellungnahme vom 17.08.2018, ST 1606, zur Ortsrandstraße BonamesAnfrage
- 4. Februar 2019Antwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 263Konsequenzen aus der Stellungnahme vom 17.08.2018, ST 1606, zur Ortsrandstraße BonamesStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme