Kostentragung für die Ortsrandstraße Bonames
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Auskunftsersuchen vom 08.05.2018, V 859 entstanden aus Vorlage: OF 510/10 vom 24.04.2018
Betreff: Kostentragung für die Ortsrandstraße Bonames Vorgang: V 720/18 OBR 10; ST 549/18 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST 549, so zu verstehen ist, dass die Kosten für die geplante Ortsrandstraße alleine von den Frankfurter Steuerzahlern zu tragen sind. Bejahendenfalls wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob dies auch der Fall wäre, wenn für die Ortsrandstraße ihrer Verkehrsbedeutung für die Anbindung auch weiter Teile Bad-Vilbels und der Wetterau entsprechend, ein Planfeststellungsverfahren eingeleitet und die Straße als überregionale Verbindungsstraße zur Anbindung an die BAB 661 geplant würde.
Begründung: Der Magistrat hat in der ST 549 vom 05.03.2018 mitgeteilt, dass die Ortsrandstraße keine Erschließungsfunktion für das Neubaugebiet Bonames-Ost hat, so dass die Baukosten nicht auf die dortigen Anlieger umgelegt werden können. Da die Straße ihrer überregionalen Bedeutung entsprechend, wie in Stellungnahme vom 03.04.2018, ST 698, unter zu IV. bestätigt, allerdings auch anders geplant werden müsste, ließe das nach gegenwärtigem Auskunftsstand nur die Schlussfolgerung zu, dass die Frankfurter Steuerzahler sie alleine bezahlen müssten, ohne dass sich die Nutznießer in der Wetterau angemessen beteiligen müssten. Deshalb ist dringend Aufklärung geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. Januar 2018OFOF 440/10Kosten der Ortsrandstraße für BonamesOrtsbeiratsantrag · FDP
- 16. Januar 2018VV 720Kosten der Ortsrandstraße für BonamesAnfrage
- 5. März 2018STST 549Kosten der Ortsrandstraße für BonamesStellungnahme
- 24. April 2018OFOF 510/10Kostentragung für die Ortsrandstraße BonamesOrtsbeiratsantrag · FDP
- 8. Mai 2018Sie sind hierVV 859Kostentragung für die Ortsrandstraße BonamesAnfrage
- 17. August 2018Antwort des Magistrats · nach 32 WochenSTST 1606Kostentragung für die Ortsrandstraße BonamesStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen