Kosten der Ortsrandstraße für Bonames
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST 549
Betreff: Kosten der Ortsrandstraße für Bonames Die Vermutungen des Ortsbeirats sind unzutreffend. Die Ortsrandstraße als Gemeindestraße muss nicht planfestgestellt werden. Die Ausweisung in einem Bebauungsplan ist die geeignete Rechtsgrundlage für die Herstellung der Straße. Mit potentiellen Investoren ist über die Kosten der Straße nicht gesprochen worden, insofern gab es keine Gelegenheit für "Weigerungen". Die Ortsrandstraße ist weder als Anbaustraße, da sie unmittelbar keine Baugrundstücke erschließen wird, noch als Sammelstraße, da sie nicht für alle Grundstücke im Baugebiet die einzige Verbindung zum übrigen Verkehrsnetz darstellen wird, eine beitragsfähige Erschließungsanlage. Eine Beteiligung der Grundstückseigentümer an den Kosten der Ortsrandstraße ist nicht vorgesehen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. Januar 2018OFOF 440/10Kosten der Ortsrandstraße für BonamesOrtsbeiratsantrag · FDP
- 16. Januar 2018VV 720Kosten der Ortsrandstraße für BonamesAnfrage
- 5. März 2018Sie sind hierSTST 549Kosten der Ortsrandstraße für BonamesStellungnahme
- 24. April 2018OFOF 510/10Kostentragung für die Ortsrandstraße BonamesOrtsbeiratsantrag · FDP
- 8. Mai 2018VV 859Kostentragung für die Ortsrandstraße BonamesAnfrage
- 17. August 2018Antwort des Magistrats · nach 32 WochenSTST 1606Kostentragung für die Ortsrandstraße BonamesStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab