RMV-Kurzstrecke im Nordend
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 25.08.2017, ST 1591
Betreff: RMV-Kurzstrecke im Nordend Nach den vom Regierungspräsidium genehmigten Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des Rhein-Main Verkehrsverbundes (RMV) gilt der Kurzstreckentarif bis zu einer Entfernung von max. 2.000 m, wobei der reale Fahrweg zugrunde gelegt wird. Die in der EA 128 aufgeführten Verbindungen sind ausnahmslos länger; eine eventuell kürzere Luftlinienentfernung spielt tariflich keine Rolle. Bei der Ermittlung der Fahrverbindungen, auf denen die Kurzstrecke gerade noch zur Anwendung kommt, wurde bereits Kulanz geübt. Es wurden durchaus auch Strecken aufgenommen, die knapp über der Grenze von 2.000 m liegen. Längere Strecken gelten zum Beispiel auch als Kurzstrecke, um Hin- und Rückfahrten einheitlich als Kurzstrecke anbieten zu können, auch wenn eine der Fahrtstrecken über 2.000 m liegt. Die in der EA 128 aufgelisteten Kurzstrecken-Verbindungen erscheinen willkürlich. Für derartige Einzelfälle kann kein Kurzstreckentarif zur Anwendung kommen. Im Personenbeförderungsgesetz (PBefG, § 39 Beförderungsentgelte) heißt es: ". . Beförderungsentgelte dürfen nicht über- oder unterschritten werden; sie sind gleichmäßig anzuwenden. Ermäßigungen, die nicht unter gleichen Bedingungen jedermann zugutekommen, sind verboten und nichtig." Ergänzend dient zur Kenntnis, dass die in Frankfurt am Main angewendeten 2.000 m (einschließlich eines eventuell erforderlichen Umstiegs) im bundesweiten Vergleich schon großzügig bemessen sind. In vielen anderen Städten liegen die Kurzstrecken deutlich unter 2.000 m und/oder es ist kein Umsteigen erlaubt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. März 2017OFOF 200/3Haushalt 2017 Produktbereich: Produktgruppe: RMV-Kurzstrecken im NordendOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 16. März 2017EAEA 128Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung Öffentl. Personennahverkehr RMV-Kurzstrecken im NordendEtatanregung
- 25. August 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 1591RMV-Kurzstrecke im NordendStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab