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Zugang zum Bolzplatz Preungesheim

Vorlagentyp: STMagistrat
36 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 25.08.2017, ST 1580

Betreff: Zugang zum Bolzplatz Preungesheim Vorläufige Stellungnahme: Die südlich an den Bolzplatz angrenzenden Flächen sind im Eigentum des Landes Hessens (Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft der Justizangehörigen - Justizbau eG). Im vorhandenen Ballfangzaun befindet sich eine Türe, die jedoch schon vor einigen Jahren auf Wunsch der Justizbau eG als direkter Nachbarin geschlossen wurde, da es damals zu Vandalismus, Diebstahl und Vermüllung gekommen ist. Im Rahmen der Planung 'Umgestaltung Bolzplatz Jaspertstraße wurde im Februar 2015 durch die Kinderbeauftragte bei der Justizbau eG nachgefragt, ob die Türe wieder geöffnet werden könnte, damit ein Zugang von der Oberen Kreuzäckerstraße möglich ist. Dies wurde aufgrund der früheren Erfahrungen abgelehnt. Diese Entscheidung ist insofern nachvollziehbar, als die Türe direkt in den Gartenbereich zwischen den Häusern öffnet. Ein Weg ist dort nicht vorhanden. Um dem Wunsch des OBR 10 nachzukommen, wird der Magistrat nochmals Kontakt mit der Justizbau eG aufnehmen und die Möglichkeit für einen alternativen Zugang über den vorhandenen Parkplatz zwischen den Häusern Nr. 33 und 37 prüfen. Sobald hier ein Ergebnis vorliegt, wird der OBR 10 unterrichtet.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 27. Mai 2017OFOF 305/10Zugang zum Bolzplatz PreungesheimOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 13. Juni 2017OMOM 1753Zugang zum Bolzplatz PreungesheimDirektanregung
  3. 25. August 2017Sie sind hier
    STST 1580Zugang zum Bolzplatz Preungesheim
    Stellungnahme
  4. 5. Februar 2018Antwort des Magistrats · nach 36 WochenSTST 211Zugang zum Bolzplatz PreungesheimStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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