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Radwege hinter ÖPNV-Haltestellen rot einfärben

Vorlagentyp: STMagistrat
19 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Vorschlag sieht vor, Radwege hinter ÖPNV-Haltestellen rot einzufärben, um die Sicherheit des Radverkehrs zu erhöhen. Der Magistrat lehnt diesen Vorschlag ab, da roteinfärbungen nur für Radverkehrsanlagen auf Fahrbahnniveau vorgesehen sind und die Sicherheit des Radverkehrs in sensiblen Bereichen nicht gefährdet werden soll.

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Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat kann der Anregung leider nicht entsprechen. Roteinfärbungen sollten Radverkehrsanlagen vorbehalten bleiben, die sich auf Fahrbahnniveau befinden, beispielsweise Radfahrstreifen oder Schutzstreifen. Auf baulich nicht getrennten Radverkehrsanlagen auf Fahrbahnniveau ist der Radverkehr gegenüber dem motorisierten Verkehr stärker gefährdet und daher besonders schutzbedürftig. Roteinfärbungen haben sich dahingehend bewährt, die Aufmerksamkeit für mögliche Konfliktsituationen zwischen dem Individual- und Radverkehr zu erhöhen. Radwege im Seitenbereich hingegen sind bereits durch die unterschiedlichen Oberflächenbeläge gut erkennbar. Von Roteinfärbungen sieht der Magistrat deshalb dort ab. Dies auch vor dem Hintergrund, weil solche Maßnahmen einen Vorrang des Radverkehrs unterstreichen und dadurch das Konfliktpotenzial gegenüber querendem Fußverkehr erhöht werden könnte. Gerade in sensiblen Bereichen von Haltestellen will der Magistrat keine Maßnahmen umsetzen, die zu einem schnelleren Fahren verleiten könnten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 22. April 2021OFOF 10/3Radwege hinter ÖPNV-Haltestellen rot einfärbenOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 6. Mai 2021OMOM 95Radwege hinter ÖPNV-Haltestellen rot einfärbenDirektanregung
  3. 3. September 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 Wochen
    STST 1550Radwege hinter ÖPNV-Haltestellen rot einfärben
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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