Querungshilfe Kurmainzer Straße
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Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Möglichkeit, eine Querungshilfe an der Kurmainzer Straße einzurichten. Aufgrund der erforderlichen baulichen Veränderungen und der Entfernung von Pflanzinseln kann jedoch derzeit kein Umbau in Aussicht gestellt werden.
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Thema Fußverkehr verfolgenStellungnahme des Magistrats
Eine gesicherte Querung der Kurmainzer Straße ist zum einen in Höhe Kreisel Sossenheimer Weg (ca. 180 Meter) sowie in Höhe Eltviller Straße (ca. 320 Meter) möglich.
Um an der genannten Stelle eine Querungshilfe einzurichten, müsste zuerst für eine ausreichende Fahrbahnbreite gesorgt werden. In diesem Zuge müssten wahrscheinlich ein bis zwei Pflanzinseln mit Bäumen entfernt werden. Nötig wären dafür also die entsprechenden ämterübergreifenden Abstimmungen. Zudem müssten bauliche Veränderungen am Fahrbahnquerschnitt durchgeführt werden.
In Abwägung der bereits vorhandenen Querungsmöglichkeiten und dem zuvor beschriebenen Aufwand für die angedachte Querungshilfe, kann mit Blick auf die vorhandenen Kapazitäten derzeit ein solcher Umbau nicht in Aussicht gestellt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Dezember 2023OFOF 902/6Anfrage Querungshilfe Kurmainzer StraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 16. Januar 2024VV 822Querungshilfe Kurmainzer StraßeAnfrage
- 19. August 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 35 WochenSTST 1540Querungshilfe Kurmainzer StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab