Klarheit über die Zukunft der Diesterwegschule gewinnen!
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der zukünftigen Nutzung der Diesterwegschule und der Sanierung des Bestandsgebäudes. Es wird darauf hingewiesen, dass die Auslagerung und die Nutzung der Containeranlage noch geprüft werden. Die Sanierung soll voraussichtlich 2022 beginnen, nachdem die notwendigen Mittel im Haushalt angemeldet wurden.
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Thema Wohnen verfolgenStellungnahme des Magistrats
Zu 1.: Der Auslagerungsstandort für die Diesterwegschule befindet sich derzeit noch in finaler Prüfung.
Zu 2.: Zum jetzigen Zeitpunkt kann noch keine Aussage über eine weitere Nutzungsmöglichkeit der Containeranlage getroffen werden. Eine diesbezügliche Klärung wird rechtzeitig erfolgen.
Zu 3.: Nach erfolgreicher Auswahl eines Architekturbüros für die Sanierung des Bestandsgebäudes werden derzeit die Grundlagen ermittelt, um die notwendigen Mittel für den kommenden Haushalt anzumelden. Die bereits im Haushalt enthaltenen Budgets für die Erweiterung der Schule und den Abriss sowie Neubau der Turnhalle sind nicht auskömmlich. Die fehlenden Mittel sollen ebenfalls über die kommende Haushaltsmittelanmeldung beantragt werden. Daraus resultierend ist bei einem optimalen Finanzierungs- und Planungsverlauf mit einem Beginn der Sanierung bzw. Erweiterung ab dem Jahr 2022 zu rechnen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Mai 2020OFOF 804/9Klarheit über die Zukunft der Diesterwegschule gewinnen!Ortsbeiratsantrag · FDP
- 28. Mai 2020OMOM 6107Klarheit über die Zukunft der Diesterwegschule gewinnen!Direktanregung
- 11. September 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1538Klarheit über die Zukunft der Diesterwegschule gewinnen!Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab