Aufwertung der Glauburgstraße: Verbesserte Aufenthaltsqualität und größere Verkehrssicherheit
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung
Der Magistrat unterstützt die Ziele zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität und Verkehrssicherheit in der Glauburgstraße. Es werden Maßnahmen zur Markierung und Beschilderung vorgeschlagen, um die angeregten Veränderungen umzusetzen, während die Anzahl der Stellplätze durch ein neues Parkkonzept verringert wird. Ein gemeinsamer Abstimmungstermin mit dem Ortsbeirat wird empfohlen, um konkrete Änderungen zu besprechen.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Gluckstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 12.02.2026.
- Einheitliches Schrägparken in der Glauburgstraße wiederherstellen12.02.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Entfernung von Parkplätzen vor der Gluckstraße 812.02.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Wiederherstellung des gebogenen Gaslichtmastes in der Neuhofstraße/Ecke Gluckstraße20.02.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Gluckstraße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat begrüßt die in den Punkten 1.-3. formulierten Ziele zur verbesserten Aufenthaltsqualität und Verkehrssicherheit in der Glauburgstraße. Zu Vorgabe
- Innerhalb des vorgegebenen Zeitfensters von einem Jahr lassen sich keine komplexen planerischen Umgestaltungen realisieren. Mittels entsprechender Markierung und Beschilderung lässt sich jedoch ein großer Teil der angeregten Veränderung umsetzen. Der Magistrat weist darauf hin, dass sich die Zahl der Stellplätze mit einem geänderten Parkkonzept verringert und schlägt daher einen gemeinsamen Abstimmungstermin vor. Im Rahmen des Termins können die konkreten Veränderungen ämterübergreifend gemeinsam mit dem Ortsbeirat abgestimmt werden. Zu Vorgabe
- Der Magistrat weist bezüglich der gewünschten Beibehaltung einer 50:50-Regelung beim Bewohnerparken darauf hin, dass die Glauburgstraße derzeit in mehreren Bewohnerparkbereichen liegt. In allen Bereichen wird zukünftig das bewirtschaftete Parken eingeführt werden. Das bedeutet in der Praxis, dass eine Parkscheinpflicht besteht. Hiervon ausgenommen sind Personen, die über einen entsprechenden Parkausweis verfügen. Zu Vorgabe
- Parallelparken zwischen Friedberger Landstraße und Spohrstraße Derzeit ist auf der Nordseite der Glauburgstraße in diesem Abschnitt Gehweglängsparken angeordnet (freies Parken). In der Praxis wird hier jedoch gebotswidrig schräg geparkt (halb auf dem Gehweg, halb auf der Fahrbahn). Um die verfügbare Breite des Gehweges zu vergrößern, besteht hier die Möglichkeit, das Längsparken komplett auf die Fahrbahn zu verlegen. In den Abschnitten Spohrstraße - Lortzingstraße - Lenaustraße wird derzeit längs auf der Fahrbahn geparkt (Spohrstraße - Lortzingstraße: eingeschränktes Halteverbot, Bewohner frei; Lortzingstraße - Lenaustraße: freies Parken). Parallelparken zwischen Lenaustraße und Oeder Weg Im Abschnitt Lenaustraße - Gluckstraße ist derzeit Schrägparken (halb auf dem Gehweg, halb auf der Fahrbahn) beschildert. Hier wäre Längsparken auf der Fahrbahn möglich. Allerdings wäre dann eine bauliche Veränderung der vorhandenen Gehwegnase an der Gluckstraße erforderlich. Im Bereich Gluckstraße - Weberstraße ist im ersten Abschnitt Längsparken auf der Fahrbahn (freies Parken) und im zweiten Abschnitt Schrägparken halb auf dem Gehweg, halb auf der Fahrbahn (Bewohnerparken) vorgegeben. Hier ist eine Änderung in Längsparken möglich. An beiden Knotenpunkten sind bereits bauliche Gehwegnasen vorhanden, die das Parken fassen. Im Abschnitt Weberstraße - Eckenheimer Landstraße besteht bereits Längsparken auf der Straße über rund 20 Meter (eingeschränktes Haltverbot, Bewohner frei), anschließend bestehen keine Parkmöglichkeiten, da vor der Kreuzung eine zweite Fahrspur hinzukommt. Im Abschnitt Eckenheimer Landstraße - Humboldtstraße ist derzeit Schrägparken halb auf dem Gehweg, halb in der Parkbucht (Bewohnerparken) vorgegeben. Längsparken in der Parkbucht wäre hier möglich. An dieser Stelle gingen dann viele Parkplätze verloren. Im Abschnitt Humboldtstraße - Oeder Weg ist derzeit Schrägparken halb auf dem Gehweg, halb auf der Fahrbahn (Bewohnerparken) bis zur Hausnummer 84 vorgegeben. Einrichtung eines Fußgängerüberwegs Da keine bestimmte Stelle für einen Fußgängerüberweg genannt wurde, sollte dieser Teil der Anregung im Rahmen eines gemeinsamen Termins näher erörtert werden. Der Magistrat weist darauf hin, dass Fußgängerüberwege ausschließlich gemäß den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ) eingerichtet werden können. Entsprechend kann im Abschnitt zwischen Friedberger Landstraße und Eckenheimer Landstraße kein Fußgängerüberweg angelegt werden, da dort Gleise liegen. Vorhandene Flächen zwischen den Schienen asphaltieren Das Auswechseln der Pflastersteine durch Asphalt wird in der Regel nur bei der Erneuerung der Gleise durchgeführt. Der Magistrat bedauert, eine kurzfristige Sanierung der Gleiseindeckung in der Glauburgstraße derzeit nicht in Aussicht stellen zu können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. August 2020OFOF 912/3Aufwertung der Glauburgstraße: Verbesserte Aufenthaltsqualität und größere VerkehrssicherheitOrtsbeiratsantrag · SPD
- 24. September 2020OMOM 6666Aufwertung der Glauburgstraße: Verbesserte Aufenthaltsqualität und größere VerkehrssicherheitDirektanregung
- 1. Februar 2021Sie sind hierSTST 151Aufwertung der Glauburgstraße: Verbesserte Aufenthaltsqualität und größere VerkehrssicherheitStellungnahme
- 19. Oktober 2021OFOF 121/3Aufwertung der Glauburgstraße - Bitte um einen OrtsterminOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 4. November 2021OMOM 1038Aufwertung der Glauburgstraße - Bitte um einen OrtsterminDirektanregung
- 28. Februar 2022Antwort des Magistrats · nach 80 WochenSTST 497Aufwertung der Glauburgstraße - Bitte um einen OrtsterminStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab