Hochhäuser nicht ohne Erkenntnisse über die Folgen planen
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 29.10.2008, ST 1513
Betreff:
Hochhäuser nicht ohne Erkenntnisse über die Folgen planen
Die Fortschreibung 2008 zum Hochhausentwicklungsplan umfasst in seiner Beschlussvorlage M 106 vom 06.06.2008 insgesamt 22 neu vorgeschlagene Hochhäuser auf 15 Standorten. Die Planung umfasst nachrichtlich die aus den Rahmenplanungen für das Europaviertel West und die Entwicklung des heutigen Campusgeländes in Bockenheim übernommenen Hochhausstandorte, ferner die Standorte auf dem ehemaligen Degussa-Areal, für die derzeit mit Beschluss § 3826 vom 24.04.2008 das Planungsrecht setzende Bebauungsplanverfahren bereits in Bearbeitung ist. Somit verbleibt lediglich die Hälfte der mit der M 106 vorgeschlagen Hochhäuser als tatsächlicher Standortneuvorschlag (die Standorte Stiftstraße, Marienstraße, Allianz-Areal, Mainzer Landstraße 36, Hohenstaufenstraße, Festhalle, Hamburger Allee, Hafenstraße, Mannheimer Straße und Osthafenmole).
Für sämtliche Standorte sind Bebauungsplanverfahren zur planungsrechtlichen Absicherung der angedachten Hochhaus-Bauvorhaben erforderlich. Im Rahmen dieser Verfahren sind neben weiteren Belangen sämtliche mit der V 743 angesprochenen stadträumlichen, verkehrstechnischen und ökologischen Aspekte abzuprüfen und im Rahmen des Abwägungsgebotes des Baugesetzbuches zu beachten. Der Hochhausentwicklungsplan als vorlaufende Rahmenplanung der Gemeinde kann auf seiner Detaillierungsebene diese Aspekte nicht abschließend prüfen. Dennoch ist jeder vorgeschlagene Hochhausstandort auf seine grundsätzliche Eignung unter den o.g. Kriterien überprüft worden.
Zu den Fragen im Einzelnen:
- Ein detailliertes Klimagutachten über alle, neu vorgeschlagenen Standorte ist zum jetzigen Zeitpunkt - auf der Ebene der informellen Rahmenplanung - nicht sinnvoll. Die Berücksichtigung klimatischer Belange zählt vielmehr zum klassischen Untersuchungsrepertoire bei der Aufstellung von Bebauungsplänen (numerische Windfeld- und Temperatursimulationen als auch Windkanaluntersuchungen). Hinsichtlich der allgemeinen lokalklimatischen Auswirkungen der künftigen Hochhausstandorte kann die für den Hochhausentwicklungsplan 2000 durch aufwändige numerische Simulationsverfahren attestierte Verträglichkeit auch auf den fortgeschriebenen Hochhausentwicklungsplan übertragen werden. Zudem kann der Magistrat aus den über Jahre betriebenen Hochhausplanungen auf einen umfangreichen Untersuchungs- und Gutachtenbestand zu lokal- bzw. stadtklimatologischen Fragestellungen zurückgreifen.
- Ein Verdrängungseffekt auf dem Wohnungsmarkt zu Lasten einkommensschwacher Bevölkerungsschichten ist als Folge der Umsetzung der Standortvorschläge des Hochhausentwicklungsplans 2008 ausgeschlossen. Die Standorte greifen nicht in bestehende Wohnquartiere oder -gebäude ein. Vielmehr kann über ein verbreitertes Angebot im hochpreisigen Segment des Wohnungsmarktes mit Sickereffekten zu Gunsten einkommensschwächerer Haushalte gerechnet werden.
- Eine Überarbeitung des Gesamtverkehrsplans für Frankfurt am Main ist nicht vorgesehen und durch die neu vorgeschlagenen Hochhausstandorte auch nicht erforderlich. Die Hochhausstandorte finden sich überwiegend in den Zonen nach Stellplatzeinschränkungssatzung der Stadt Frankfurt am Main mit hohem Einschränkungsgrad. Insgesamt lassen sich auf den Grundstücken der neu vorgeschlagenen Hochhausstandorte im Verhältnis zu deren Baumasse nur sehr wenige Stellplätze realisieren, so dass gravierende Veränderungen der Verkehrsmengen im Straßennetz auszuschließen sind.
- Von einer erhöhten Luft- und Lärmbelastung kann nicht ausgegangen werden (s. Ausführungen zu 3.).
- Dem Magistrat sind keine Aussagen zu möglicherweise angebotenen Umwelt- oder Jobtickets für die in Frankfurt am Main Berufstätigen möglich. Die Entscheidung über ein entsprechendes Angebot obliegt den jeweiligen Arbeitgebern und unterliegt nicht den Steuerungsmöglichkeiten des Magistrats.
- Eine Steigerung der Verkehrsbelastung durch den motorisierten Individualverkehr, verursacht durch die bauliche Umsetzung der neu vorgeschlagenen Hochhausstandorte, ist nicht zu erkennen (s. Ausführungen zu 3.). Die Einführung einer City-Maut für Frankfurt am Main obliegt allgemeinen verkehrspolitischen Zielen und entsprechenden Entscheidungen.
- Verschattungsstudien zählen zum klassischen Untersuchungsrepertoire bei der Aufstellung von Bebauungsplänen. Unzureichende Belichtungssituationen jeweils benachbarter Nutzungen sind durch Feinjustierung und Höhenbegrenzungen auszuschließen. Licht gehört zu den Emissionen und Immissionen im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes und ist daher, im Rahmen der Aufstellung von Bebauungsplänen, in seinen möglichen Auswirkungen zu beachten und ggf. zu untersuchen.
- Die dem Stand der Technik entsprechenden Maßnahmen zur Energieeinsparung sind prinzipiell auch auf die Bauform des Hochhauses anwendbar. Bei der Realisierung von Hochhäusern erwartet der Magistrat überdurchschnittliche Anstrengungen der jeweiligen Bauherren, um durch Nutzung natürlicher Ressourcen, regenerativer Energien sowie durch bauliche Vorkehrungen die gesetzlich normierten Anforderungen deutlich zu übertreffen. Auf die Ausführungen in Anlage 2 zur M 106 vom 06.06.2008 wird verwiesen. Entsprechende Ziele zur Begrenzung des Energieverbrauchs von Hochhäusern wird der Magistrat mit den jeweiligen Bauherren verbindlich vereinbaren.
- Auswirkungen des Hochhausentwicklungsplans auf die Einzelhandelsstruktur wohnortnaher Angebote und Dienstleistungen des Alltags kann der Magistrat nicht erkennen.
- Die innerstädtische Sicherheitslage wird sich mit der Umsetzung der neu vorgeschlagenen Hochhausstandorte nicht in dem Sinne verändern, dass in den Abend- und Nachtstunden unbelebte Quartiere entstehen. Im Gegenteil ist es eingeübte Praxis der jüngeren Hochhausgeschichte die Gebäude mit öffentlich wirksamen Nutzungen zumindest im Erdgeschoss auszustatten. Entsprechende Nutzungen wird der Magistrat im Rahmen der Festsetzungen der jeweiligen Bebauungspläne oder über städtebauliche Verträge i.S.d. § 11 Baugesetzbuch vorbereiten bzw. absichern.
- Die Standortvorschläge der Fortschreibung 2008 zur Hochhausentwicklungsplanung sind als Angebot an den Markt zu verstehen. Der Magistrat geht davon aus, dass nur bei entsprechendem Bedarf am Markt einzelne Hochhausvorhaben umgesetzt werden. Ihre konkrete Auswirkung auf den Büroflächenbestand ist heute nicht abschließend zu prognostizieren. Möglicherweise wird über das somit erweiterte Flächenangebot der Trend zur modernen Bürofläche zu Lasten nur noch schwer marktgängiger Bürogebäude beschleunigt. Auch hierin können Chancen zur Stadterneuerung und zur Generierung von Wohnbauflächen durch Nutzungskonversion gesehen werden.
- Der Magistrat kann die Auffassung der "Verkümmerung urbanen Stadtlebens“ rings um neu erstellte Hochhäuser nicht teilen. Insbesondere die in der jüngeren Vergangenheit neu entstandenen Hochhäuser bieten regelmäßig öffentliche Nutzungen an und tragen so zur Belebung der Stadt bei (so etwa Maintower, Gallileo oder Westend-Duo). Das zitierte Beispiel der monofunktionalen Bürostadt Niederrad kann aus Sicht des Magistrats als Beurteilungsmaßstab nicht herangezogen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. August 2008OFOF 445/1Hochhäuser nicht ohne Erkenntnisse über die Folgen planenOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 9. September 2008VV 743Hochhäuser nicht ohne Erkenntnisse über die Folgen planenAnfrage
- 29. Oktober 2008Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 9 WochenSTST 1513Hochhäuser nicht ohne Erkenntnisse über die Folgen planenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab