Sozialzentrum in Bonames
Zusammenfassung
Der Magistrat hat Maßnahmen zur Verbesserung der Situation rund um das Sozialzentrum in Bonames vorgeschlagen, um Ruhestörungen zu minimieren und die Nachbarschaftsbeziehungen zu stärken. Ziel ist es, durch verstärkte Kommunikation und zusätzliche Betreuungspersonal die Lebensqualität der Anwohner zu erhöhen und Konflikte zu vermeiden.
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Thema Gesundheit und Soziales verfolgenStellungnahme des Magistrats
Im Sozialzentrum am Burghof werden sowohl Menschen mit psychischen Erkrankungen im Rahmen der Hilfe in besonderen Lebenslagen, als auch körperlich und geistig behinderte Menschen, sowie kurzfristig und langfristig nicht wohnfähige Menschen versorgt. Insbesondere gibt es nach Wohnungsverlust für Menschen mit Behinderungen nur wenige Versorgungsmöglichkeiten für Rollstuhlfahrende oder psychisch Kranke sowie Suchtkranke mit medizinisch-pflegerischem Bedarf. Die Kostenträgerschaft der Einrichtung liegt beim Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV). Träger ist der Frankfurter Verein für soziale Heimstätten.
Die Einrichtung besteht seit 1976. Der Personenkreis hat sich seither nicht wesentlich verändert, wohl aber die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und die gesetzlichen Grundlagen. Auch ist die umliegende Wohnbebauung seit 1976 immer näher an das Sozialzentrum herangerückt.
Auf Nachfrage bei der Einrichtung konnte der Magistrat in Erfahrung bringen, dass Ruhestörungen punktuell vorliegen können. Eine gänzliche Vermeidung der Ruhestörung kann weder durch den Magistrat noch durch den Träger des Sozialzentrums erwirkt werden. Es ist und war der Einrichtung jedoch schon immer ein wichtiges Anliegen, mit der Nachbarschaft in gutem Einvernehmen zu leben.
Die Stadtpolizei meldet zurück, dass ihr keine Hinweise über Beeinträchtigungen durch das Sozialzentrum vorliegen. Sollte es zu Störungen kommen, können beeinträchtigte Bürger:innen das rund um die Uhr besetzte Sicherheitstelefon (Rufnummer 212-44044 anrufen, damit zielführende Ermittlungen vorgenommen werden.
Im Rahmen der durchgeführten Gespräche konnten die folgenden Lösungsansätze erarbeitet werden:
- Die Einrichtung ist über ein Nottelefon sowohl für die Polizei als auch für die Nachbar:innen rund um die Uhr erreichbar. Gehen Hinweise ein, versucht das Personal der Einrichtung vor Ort die Menschen, von denen eine Störung ausgeht, zu beruhigen.
- Durch interne Verlegungen innerhalb der Einrichtung soll für mehr Ruhe zum Wohngebiet hin gesorgt werden. Die Spielräume sind durch die zunehmende Wohnbebauung um das Sozialzentrum herum mittlerweile jedoch begrenzt.
Weitere flankierende Maßnahmen werden eingeleitet:
- Für Nachtdienste versucht der Träger der Einrichtung, zusätzliches Betreuungspersonal für die Einrichtung zu gewinnen.
- Eine engere Zusammenarbeit zwischen dem zuständigen Polizeirevier und der Einrichtung ist geplant.
- Der Kontakt mit den Nachbar:innen soll von Seiten der Einrichtung wieder verstärkt werden. Die Nachbar:innen wurden zur Weihnachtsfeier der Einrichtung eingeladen. Eine zusätzliche Informationsveranstaltung für die direkte Nachbarschaft der Einrichtung ist denkbar, um für psychische Erkrankungen zu sensibilisieren.
- Sollte sich abzeichnen, dass die getroffenen Maßnahmen nicht ausreichen, die Situation zu beruhigen, ist ein runder Tisch mit Vertreter:innen der Einrichtung, Vertreter:innen aus der Nachbarschaft, der Polizei und weiteren Akteur:innen planbar, um die Konfliktsituation zu bearbeiten und sich nachbarschaftlich anzunähern.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. September 2023OFOF 689/10Sozialzentrum in BonamesOrtsbeiratsantrag · CDU
- 17. Oktober 2023OMOM 4631Sozialzentrum in BonamesDirektanregung
- 19. Januar 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 147Sozialzentrum in BonamesStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab