Lage in der Nähe der Gebrüder-Hommel-Anlage
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung
Der Magistrat hat auf ein Schreiben bezüglich Nagetierbefall in der Gebrüder-Hommel-Anlage reagiert. Es wird darauf hingewiesen, dass die Bekämpfung von Rattenbefall nicht von Amts wegen erfolgt, sondern in der Verantwortung der Grundstückseigentümer liegt. Zukünftig sollen Bürger bei Rattensichtungen direkt die zuständige Stelle im Ordnungsamt kontaktieren.
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Thema Wohnen verfolgenStellungnahme des Magistrats
Das Anschreiben vom 21.03.2021 an den Magistrat bezüglich Nagetierbefall in der Gebrüder-Hommel-Anlage ging bisher (Stand 28.05.2021) nicht bei der Fachabteilung in der zuständigen Sachrate Akute Gefahrenabwehr im Ordnungsamt ein. Dort bekanntgewordene Beschwerden bezüglich Rattenbefalls im umliegenden Bereich der Gebrüder-Hommel-Anlage liegen bereits fast ein Jahr zurück. Aufgrund der nun vorhandenen Kenntnis über einen möglichen Schädlingsbefall, wurde unverzüglich der Außendienst des Ordnungsamtes mit einer Kontrolle vor Ort beauftragt. Entsprechend der im Außendienstbericht dargelegten Ermittlungsergebnisse können daraufhin die notwendigen Maßnahmen eingeleitet werden. Eine generelle Bekämpfung von Rattenbefall im Bereich der Gebrüder-Hommel-Anlage ist aus kapazitären Gründen grundsätzlich nicht möglich. So wird eine Rattenbekämpfung nicht von Amts wegen durchgeführt, sondern jeder Eigentümer von bebauten oder unbebauten Grundstücken sowie von landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Grundstücken innerhalb geschlossener Ortschaften ist nach dem zur Bekämpfung von Ratten maßgeblichen Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG) und der dazu erlassenen Verordnung über die Bekämpfung tierischer Schädlinge (Schädlingsbekämpfungsverordnung) verpflichtet, Bekämpfungsmaßnahmen durchzuführen, wenn er einen Rattenbefall auf seinem Grundstück feststellt. Lediglich die Straßenflächen, die anliegenden Grünstreifen sowie die Gebrüder-Hommel-Anlage selbst befinden sich in der Vermögensverwaltung städtischer Ämter. Sollte hier ein Befall festgestellt werden, wird das entsprechende grundstücksverwaltende Amt informiert, sodass Maßnahmen zur Bekämpfung der Schädlinge eingeleitet werden können. Am zweckmäßigsten erscheint es künftig, dass bei einer erfolgten Rattensichtung direkt die zuständige Stelle im Ordnungsamtes unter den Rufnummern 212 - 4 24 92 / 212-4 24 20 oder 212 - 4 24 94 kontaktiert wird. Durch gezielte Fragen an die Bürgerinnen und Bürger können dann die befallenen Bereiche möglichst genau lokalisiert werden, um anschließend alles Nötige für eine fachgerechte Schädlingsbekämpfung in die Wege zu leiten. Eine Meldung kann schriftlich an das E-Mail-Postfach akute-gefahrenabwehr@stadt-frankfurt.de gesendet werden. Hier ist eine möglichst genaue Beschreibung der Örtlichkeit sowie die Nennung einer Rückrufnummer hilfreich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. April 2021OFOF 2/10Lage in der Nähe der Gebrüder-Hommel-Anlage zu: Schreiben der Nachbarschaft an den Magistrat vom 21.03.2021Ortsbeiratsantrag · SPD
- 4. Mai 2021OMOM 64Lage in der Nähe der Gebrüder-Hommel-Anlage Schreiben der Nachbarschaft an den Magistrat vom 21.03.2021Direktanregung
- 23. August 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1467Lage in der Nähe der Gebrüder-Hommel-Anlage Schreiben der Nachbarschaft an den Magistrat vom 21.03.2021Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab